T&AAbriss & Rückbau
Wanddurchbruch mit dem Abbruchhammer

Ratgeber Wand entfernen

Wand entfernen: tragend oder nicht?

Aus zwei Zimmern soll eins werden, die Küche soll offen sein oder eine neue Tür muss her? Hier lesen Sie, woran Sie eine tragende Wand erkennen, wann ein Statiker dazugehört und was in Miet- und Eigentumswohnungen vorher zu klären ist.

Kostenlose Besichtigung vor Ort Statiker bringen wir mit Festpreis inklusive Entsorgung

Kurz gesagt: Wand entfernen in Hamburg

  • Nichttragende Wand: Sie lässt sich in der Regel ohne Statiker zurückbauen. Vorher müssen Leitungen stillgelegt und in älteren Gebäuden mögliche Schadstoffe geklärt sein.
  • Tragende Wand: Nur nach der Berechnung eines Statikers. Er legt fest, wie die Last abgefangen wird. Den Statiker bringen wir mit.
  • Ansehen kann man es nicht immer: Bauunterlagen und die Besichtigung geben Hinweise. Verlässlich beurteilen kann es der Statiker.
  • Miete und Eigentum: In der Mietwohnung brauchen Sie vorher die Zustimmung des Vermieters. In der Eigentumswohnung brauchen Sie für eine tragende Wand vorher einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
  • Wanddurchbruch für eine Tür: Machen wir auch. Es gelten dieselben Regeln: Ist die Wand tragend, kommt der Statiker dazu.

Tragend oder nicht: Woran man es erkennen kann

Es gibt Hinweise, aber keine einfache Regel. Diese Punkte helfen bei der ersten Einschätzung:

  • Bauunterlagen: Grundrisse und Unterlagen zur Statik zeigen oft, welche Wände tragen. Schauen Sie in die Unterlagen zum Kauf oder fragen Sie die Hausverwaltung oder den Voreigentümer. Wer ein berechtigtes Interesse hat, etwa als Eigentümer oder mit Vollmacht, kann außerdem beim Bezirksamt die Bauakte einsehen. Das kostet eine Gebühr.
  • Außenwände tragen in Wohnhäusern fast immer. An sie geht man nur mit Planung.
  • Was darüber liegt: Steht im Geschoss darüber an derselben Stelle eine Wand, oder liegen Deckenbalken auf der Wand auf, spricht viel dafür, dass sie trägt.
  • Altbau mit Holzbalkendecke: Hier können auch schlanke Wände Last abtragen. Die Wandstärke allein sagt deshalb wenig.
  • Leichtbauwand: Eine Wand aus Gipskarton auf Metallständern klingt beim Klopfen hohl und ist in der Regel nicht tragend. Im Fertighaus oder Holzbau können aber auch Ständerwände mit Gipskarton tragen oder aussteifen.

Auch eine Wand, die keine Decke trägt, kann das Gebäude aussteifen. Bleiben Zweifel, entscheidet der Statiker, bevor etwas abgebrochen wird.

Nichttragende Wand entfernen

  1. Leitungen stilllegen: Liegen in der Wand Steckdosen, Schalter oder Wasserrohre, müssen sie vorher stillgelegt oder verlegt werden. Das ist Sache eingetragener Elektro- und Installationsbetriebe. Wir sagen Ihnen, bis wann es erledigt sein muss.
  2. Schadstoffe klären: In älteren Gebäuden können Putz, Spachtel oder Fliesenkleber Asbest enthalten. Das wird vor Beginn geprüft. Mehr dazu im Ratgeber Asbest vor Abriss und Umbau.
  3. Schützen: Wir decken Böden und Laufwege ab und trennen den Arbeitsbereich ab, damit der Staub in den übrigen Räumen möglichst gering bleibt.
  4. Rückbau: Die Wand wird Stück für Stück von oben nach unten abgetragen. Den Schutt trennen wir nach Sorten und entsorgen ihn.
  5. Danach: Wo die Wand stand, bleiben Anschlüsse an Boden, Decke und Nachbarwänden. Soll an anderer Stelle eine neue Wand hin, bauen wir sie im Trockenbau.

Vorsicht bei Wänden zwischen zwei Wohnungen und bei Wänden zum Treppenhaus: In Mehrfamilienhäusern gelten für sie meist Brandschutzanforderungen (§ 29 und § 35 HBauO). Solche Wände werden nicht ohne Planung entfernt oder geöffnet.

Tragende Wand entfernen: nur mit Statiker

Nach der Hamburgischen Bauordnung muss jede bauliche Anlage im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen standsicher sein (§ 12 HBauO). Fällt eine tragende Wand weg, muss die Last deshalb auf anderem Weg abgetragen werden.

  1. Berechnung: Der Statiker legt fest, wie die Last abgefangen wird, zum Beispiel mit einem Stahlträger und Auflagern an den Seiten. Er gibt auch vor, wie während der Arbeiten abgestützt wird. Den Statiker bringen wir mit.
  2. Klären, ob ein Antrag nötig ist: Ob für den Eingriff eine Genehmigung oder ein geprüfter Nachweis nötig ist, hängt vom Gebäude ab. Das klärt der Statiker, den wir mitbringen. Im Zweifel gibt das Fachamt Bauprüfung Ihres Bezirksamts Auskunft. Was bei Denkmälern und in Erhaltungsgebieten gilt, steht im Ratgeber Abriss-Genehmigung in Hamburg.
  3. Abstützen und Durchbruch: Erst wird nach den Vorgaben des Statikers abgestützt, dann wird die Wand zurückgebaut.
  4. Träger setzen: Je nach Auftrag setzen wir den Träger selbst ein oder ein Rohbaubetrieb übernimmt das. Je nach Gebäude muss der neue Träger auch den Brandschutz erfüllen, etwa mit einer Verkleidung (§ 27 HBauO). Das gibt die Planung vor.

Ohne Berechnung fassen wir eine tragende Wand nicht an. Das gilt auch für einen Wanddurchbruch, etwa für eine neue Tür.

Mietwohnung und Eigentumswohnung

In der Mietwohnung

Holen Sie vorher die Zustimmung des Vermieters ein, am besten schriftlich. Das Landgericht Lüneburg nannte das Entfernen einer Wand ohne Zustimmung einen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz. Die fristlose Kündigung lehnte es im entschiedenen Fall nur ab, weil der Vermieter den Zustand vier Jahre lang geduldet hatte. Den Wiederaufbau der Wand schulden die Mieter nach Ende des Mietvertrags (LG Lüneburg, 14.11.2012, 6 S 80/12).

In der Eigentumswohnung

Teile des Gebäudes, die für seinen Bestand oder seine Sicherheit nötig sind, gehören nicht zum Sondereigentum (§ 5 Abs. 2 WEG). Eine tragende Wand ist also Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie mitten in Ihrer Wohnung steht. Auch Wände zum Treppenhaus können zum Gemeinschaftseigentum gehören. Fragen Sie im Zweifel die Hausverwaltung. Sie zu entfernen oder zu durchbrechen ist eine bauliche Veränderung, für die Sie vorher einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft brauchen (§ 20 WEG).

Der Bundesgerichtshof hat 2025 klargestellt: Wer seit Dezember 2020 ohne Beschluss baut, kann sich gegen eine Rückbauforderung nicht darauf berufen, dass ihm die Maßnahme hätte erlaubt werden müssen (BGH, 21.03.2025, V ZR 1/24). In einem Fall nach altem Recht entschied er, dass der Durchbruch einer tragenden Wand die anderen Eigentümer nicht ohne Weiteres beeinträchtigt, wenn die Standsicherheit nachgewiesen und der Brandschutz eingehalten ist (BGH, 10.10.2025, V ZR 2/24). Eine Berechnung vom Statiker hilft also auch bei der Eigentümerversammlung.

Was den Preis bestimmt

  • Die Wand selbst: Gipskarton geht schneller als Mauerwerk oder Beton, eine dicke Wand macht mehr Schutt als eine dünne.
  • Tragend oder nicht: Bei einer tragenden Wand kommen Statiker, Abstützung und Träger dazu.
  • Leitungen und Schadstoffe: Was vorher stillgelegt, verlegt oder geprüft werden muss.
  • Zugang: Etage, Aufzug und Wege für den Schutt.
  • Nacharbeiten: Anschlüsse an Boden, Decke und Wände, auf Wunsch eine neue Wand im Trockenbau.

Den Festpreis inklusive Entsorgung nennen wir Ihnen nach der kostenlosen Besichtigung. Wie wir Bauschutt trennen, steht im Ratgeber Bauschutt entsorgen in Hamburg. Alle Leistungen rund um Wände, Bäder und Böden finden Sie unter Innenabbruch.

Quellen

  1. Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom 6. Januar 2025, nichtamtliche Lesefassung (§ 12 Standsicherheit, § 27 tragende Wände, § 29 Trennwände, § 35 Treppenräume; Stand 25.09.2025)hamburg.de
  2. Hamburg: Einsicht in Bauakten nehmen (Leistungsbeschreibung)fimportal.de
  3. Hamburg: Adressliste der Bauprüfdienststellenhamburg.de
  4. § 5 WEG – Gegenstand und Inhalt des Sondereigentumsgesetze-im-internet.de
  5. § 20 WEG – Bauliche Veränderungengesetze-im-internet.de
  6. BGH, Urteil vom 21.03.2025, V ZR 1/24 (Zusammenfassung, RWS Verlag)rws-verlag.de
  7. BGH, Urteil vom 10.10.2025, V ZR 2/24: Tragende Wand entfernt (Zusammenfassung, anwaltonline)anwaltonline.com
  8. BGH, Urteil vom 10.10.2025, V ZR 2/24 (Volltext, gesetze.co)gesetze.co
  9. LG Lüneburg, Urteil vom 14.11.2012, 6 S 80/12: Kündigung, wenn Mieter eine Wand entfernen (anwaltonline)anwaltonline.com

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, etwa beim Fachamt Bauprüfung Ihres Bezirksamts.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Woran erkenne ich, ob meine Wand tragend ist?

Hinweise geben Bauunterlagen, eine Wand an derselben Stelle im Geschoss darüber und aufliegende Deckenbalken. Außenwände tragen in Wohnhäusern fast immer. Sicher beurteilen kann es ein Statiker. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, ob es Anzeichen gibt.

Brauche ich für eine tragende Wand einen Statiker?

Ja. Der Statiker berechnet, wie die Last abgefangen wird, zum Beispiel mit einem Stahlträger, und wie während der Arbeiten abgestützt wird. Den Statiker bringen wir mit.

Darf ich in meiner Mietwohnung eine Wand entfernen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters, am besten schriftlich. Ohne Zustimmung riskieren Sie Ärger bis hin zur Kündigung, und nach Ende des Mietvertrags kann der Vermieter den Wiederaufbau verlangen.

Brauche ich in der Eigentumswohnung die Zustimmung der anderen Eigentümer?

Bei einer tragenden Wand brauchen Sie einen Beschluss der Eigentümerversammlung, denn sie gehört zum Gemeinschaftseigentum (§ 20 WEG). Eine Berechnung vom Statiker hilft dabei.

Machen Sie auch Wanddurchbrüche für eine neue Tür?

Ja. Bei einer nichttragenden Wand bauen wir die Öffnung staubarm zurück. Ist die Wand tragend, geht es nur mit Berechnung vom Statiker, den wir mitbringen.

Setzen Sie auch den Stahlträger ein?

Je nach Auftrag setzen wir den Träger selbst ein oder ein Rohbaubetrieb übernimmt das. Das klären wir bei der Besichtigung.

Kontakt

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Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

AdresseDosestraße 11, 22767 Hamburg
Nächster möglicher BesichtigungsterminMo–Fr ab 16:30, Sa ab 9:00
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