Kleinabriss
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.
Kreis Stormarn · Schleswig-Holstein
Ahrensburg hat eine eigene Bauaufsicht und für seine Villengebiete eigene Regeln. Wir kommen aus Hamburg-Altona zu Ihnen, für Kleinabriss, Entkernung, Innenabbruch und Trockenbau.
Im Kreis Stormarn gehört Ahrensburg zu den Städten, denen das Land die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen hat. Fragen zu Abbruch und Umbau beantwortet deshalb der Fachdienst Stadtplanung und Bauaufsicht der Stadt, nicht der Kreis. Die Zuständigkeit ist dort nach Gebieten aufgeteilt, zum Beispiel für Ahrensfelde, Gartenholz, Wulfsdorf, die Siedlung Am Hagen und das Stadtzentrum.
Nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) dürfen viele Bauten ohne Verfahren beseitigt werden, etwa solche, die auch verfahrensfrei errichtet werden dürfen, und Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3, wenn sie nicht angebaut sind. Kulturdenkmale sind davon ausgenommen. Andere Gebäude sind mindestens einen Monat vor dem Abbruch anzuzeigen. In Ahrensburg kommen aber oft örtliche Satzungen hinzu.
Für die Ahrensburger Villengebiete gilt eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, die im November 2008 neu gefasst wurde. Danach brauchen Abbruch, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen dort eine besondere Genehmigung der Stadt. Das gilt ausdrücklich auch für Vorhaben, die nach der Bauordnung keine Baugenehmigung brauchen, darunter Garagen, überdachte Stellplätze und Einfriedungen.
Genannt werden in der Satzung unter anderem Grundstücke an der Bismarckallee, Manhagener Allee, Hamburger Straße, Hagener Allee, Waldstraße und Adolfstraße. Daneben führt die Stadt eine eigene Ortssatzung über die Einzelvillenerhaltung. Wenn Sie in diesen Straßen einen Carport, eine Garage oder eine alte Gartenmauer abreißen lassen möchten, fragen Sie vor dem Auftrag bei der Stadt nach, ob Ihr Grundstück betroffen ist. Welche Genehmigungen Ihr Vorhaben voraussichtlich braucht, besprechen wir bei der Besichtigung.
Das Wasserschloss und die Schlosskirche ließ Peter Rantzau um 1595 errichten. Zur Kirche gehören die Gottesbuden, einst Wohnungen für alte und mittellose Menschen. Ab 1759 gestaltete Heinrich Carl von Schimmelmann Schloss und Dorf im Barockstil um, darauf geht das heutige Stadtbild zurück. Auf der Denkmalliste stehen außerdem zum Beispiel Häuser am Alten Markt, der Marktplatz und der Schlosspark. Veränderung und Beseitigung eines Kulturdenkmals brauchen eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. In Schleswig-Holstein ist das der Kreis, für Ahrensburg also der Kreis Stormarn.
Die meisten Wohnhäuser sind jünger. Ab 1933 entstanden die Siedlungen „Daheim/Heimgarten“ und „Am Hagen“. Nach Kriegsende lebten durch Ausgebombte und Flüchtlinge über 18.000 Menschen in der Stadt, und Gartenholz wird seit den späten 1970er Jahren bebaut. In Häusern, die vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurden, können Bodenbeläge, Kleber, Spachtelmassen oder Putze Asbest enthalten. Vor einer Entkernung oder einem Innenabbruch wird das deshalb geprüft. Bestätigt sich der Verdacht, gelten für den Ausbau besondere Schutzregeln, und wenn nötig übernimmt ihn ein dafür zugelassener Fachbetrieb.
Die Ahrensburger Baumschutzsatzung schützt Laubbäume mit mehr als 90 cm und Nadelbäume mit mehr als 120 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Ausgenommen sind unter anderem Birken, Pappeln, Lärchen, Tannen, Fichten sowie Kern- und Steinobst. Auch Bäume näher als 5 m an einem Gebäude mit Aufenthaltsräumen und Bäume auf Wohngrundstücken unter 500 m² fallen nicht darunter. Im Wurzelbereich geschützter Bäume sind Abgrabungen und Ausschachtungen verboten. Das kann eine Rolle spielen, wenn das Fundament einer alten Garage unter einer großen Buche liegt. Über Ausnahmen entscheidet die Stadt auf schriftlichen Antrag.
Soll der Container auf Fahrbahn oder Parkstreifen stehen, ist eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt nötig. Ahrensburg hat dafür beim Fachdienst Bauverwaltung ein eigenes Antragsformular zur Containergestellung. Beizufügen ist ein Lageplan, in dem die Fläche mit Längenangaben eingezeichnet ist. Steht der Container auf Ihrem eigenen Grundstück, wird keine öffentliche Fläche genutzt.
Wir fahren von unserem Sitz in Hamburg-Altona zu Ihnen, die Anfahrt ist im Festpreis enthalten. Nach der kostenlosen Besichtigung, Mo–Fr ab 16:30 Uhr oder Sa ab 9:00 Uhr, bekommen Sie ein schriftliches Angebot, in dem alle Kosten samt Entsorgung stehen.
Für Bargteheide, ebenfalls im Kreis Stormarn, gibt es eine eigene Seite. Ihr Vorhaben in Ahrensburg können Sie uns über das Anfrageformular schildern.
Leistungen
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.
Räume bis auf den Rohbau zurück, z. B. vor einer Sanierung.
Gezielter Rückbau einzelner Bauteile in bewohnten Häusern.
Nach dem Abriss direkt neu aufbauen, ohne zweite Firma.
Häufige Fragen
Die Bismarckallee wird in der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Ahrensburger Villengebiete genannt. Liegt Ihr Grundstück im Geltungsbereich, braucht auch der Abbruch einer Garage eine Genehmigung der Stadt, selbst wenn die Bauordnung keine verlangt. Fragen Sie im Zweifel bei der Bauaufsicht der Stadt Ahrensburg nach.
Für die Bauaufsicht nicht, denn Ahrensburg nimmt diese Aufgabe selbst wahr. Geht es um ein Kulturdenkmal, ist zusätzlich die untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Stormarn gefragt.
Ist die Eiche nach der Baumschutzsatzung geschützt, sind Abgrabungen und Ausschachtungen in ihrem Wurzelbereich verboten. Das sprechen wir bei der Besichtigung an. Soll der Baum selbst weichen, brauchen Sie vorher eine Ausnahme der Stadt.
Nein. Die Anfahrt aus Hamburg-Altona ist Teil des Festpreises, und der Festpreis umfasst alle Kosten einschließlich Entsorgung. Er ändert sich nicht, solange der Umfang gleich bleibt.
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