Kleinabriss
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.
Kreis Stormarn · Schleswig-Holstein
In Bargteheide geht es oft um Gartenhaus, Schuppen, Carport oder Zaun. Wir kommen dafür aus Hamburg-Altona, sehen uns alles kostenlos an und nennen Ihnen einen Festpreis.
Bargteheide entstand im Hochmittelalter als Angerdorf und war im 14. Jahrhundert Rast- und Marktort. Das Wagenrad im Wappen erinnert an die Rolle als Rastplatz zwischen Hamburg und Lübeck. Zwischen 1867 und 1939 wuchs der Ort von 1.200 auf 3.000 Einwohner, in der Kriegs- und Nachkriegszeit verdoppelte sich die Zahl durch Flüchtlinge und Evakuierte. Danach setzte die Gemeinde auf Wohnungsbau, ein Gewerbegebiet und neue Wohngebiete. Seit 1970 ist Bargteheide Stadt, heute leben hier rund 16.000 Menschen. Weitere Ortsteile gibt es nicht.
Die Stadt beschreibt sich selbst als Stadt im Grünen. In den Gärten der Wohngebiete warten die typischen Aufgaben für einen Kleinabriss: ein morsches Gartenhaus, ein Geräteschuppen aus Holz oder Blech, ein alter Carport, eine Terrasse mit gesprungenen Platten oder ein Zaun, der ersetzt werden soll.
Bargteheide hat keine eigene Bauaufsicht. Bauanträge und Bauvoranfragen gehen an die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe. Im Rathaus an der Rathausstraße ist der Fachbereich Bauen die erste Anlaufstelle.
Für den typischen Gartenhaus- oder Schuppenabriss braucht es nach der Landesbauordnung meist kein Verfahren: Was verfahrensfrei errichtet werden durfte, darf in der Regel auch ohne Verfahren wieder beseitigt werden. Dasselbe gilt für Gebäude, die frei stehen und in die Gebäudeklasse 1 oder 3 fallen. Bei allen anderen Gebäuden muss der Abbruch mindestens einen Monat vorher beim Kreis angezeigt werden. Steht der Bau unter Denkmalschutz, entfällt die Freistellung. Bei Zweifeln hilft die Bauaufsicht des Kreises.
Im Dezember 2025 sind für die Innenstadt und das Schulzentrum Sanierungssatzungen im umfassenden Verfahren in Kraft getreten. Eigentümer in diesen Gebieten haben nach Angaben der Stadt besondere Rechte und Pflichten, darunter die Pflicht, bauliche Veränderungen genehmigen zu lassen. Nach § 144 BauGB brauchen bestimmte Vorhaben im Sanierungsgebiet eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde. Liegt Ihr Grundstück dort, fragen Sie vor dem Abriss beim Fachdienst Planen – Klima – Umwelt der Stadt nach.
Für den Innenbereich hat Bargteheide 2019 eine Baumschutzsatzung beschlossen. Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe. Birken, Pappeln, die meisten Nadelbäume und viele Obstbäume fallen nicht darunter. Unter der Krone eines geschützten Baums darf der Boden weder aufgegraben noch aufgeschüttet oder mit Asphalt oder Beton versiegelt werden. Soll ein geschützter Baum weichen, braucht es vorher eine Ausnahme der Stadt. Sie ist schriftlich zu beantragen, mit Begründung und Lageskizze. Steht der alte Schuppen eng an einem großen Baum, sprechen wir das bei der Besichtigung an.
Container, Gerüste oder Material auf Gehweg und Straße laufen in Bargteheide über den Bereich Verkehrsangelegenheiten im Rathaus. Für eine Sondernutzung verlangt die Stadt einen maßstabsgerechten Lageplan und Angaben zu Standort, Art, Dauer und Größe der Fläche. Wird der Verkehrsraum eingeschränkt, darf es erst losgehen, wenn die Erlaubnis vorliegt. Ob Ihr Abriss eine solche Erlaubnis braucht, klären wir beim Termin vor Ort.
Ältere Gartenhäuser und Garagen haben manchmal Dach- oder Wandplatten aus Asbestzement, denn bis zum Verbot am 31. Oktober 1993 war das Material verbreitet. Das wird vor dem Abriss geprüft. Erhärtet sich der Verdacht, nimmt ein dafür zugelassener Fachbetrieb die Platten unter Einhaltung der Schutzregeln ab, danach machen wir weiter.
Beim Abbau sortieren wir Holz, Metall und Bauschutt auseinander, damit alles fachgerecht entsorgt werden kann. Am Ende übergeben wir die Fläche besenrein. Die Anfahrt aus Hamburg-Altona steckt im Festpreis, den Sie nach der kostenlosen Besichtigung schriftlich bekommen. Termine dafür gibt es Mo–Fr ab 16:30 Uhr und Sa ab 9:00 Uhr.
Auch für Ahrensburg gibt es eine eigene Seite. Über das Anfrageformular erreichen Sie uns, eine Antwort bekommen Sie innerhalb eines Werktags.
Leistungen
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.
Räume bis auf den Rohbau zurück, z. B. vor einer Sanierung.
Gezielter Rückbau einzelner Bauteile in bewohnten Häusern.
Nach dem Abriss direkt neu aufbauen, ohne zweite Firma.
Häufige Fragen
Ein Gartenhaus, das verfahrensfrei errichtet werden durfte, kann nach der Landesbauordnung in der Regel auch ohne Verfahren beseitigt werden. Liegt Ihr Grundstück in einem der Sanierungsgebiete, sprechen Sie vorher mit der Stadt. Zweifelsfälle beantwortet verbindlich die Bauaufsicht des Kreises Stormarn.
Bauaufsichtsbehörde für Bargteheide ist der Kreis Stormarn, dort gehen Bauanträge und Bauvoranfragen ein. Für Baumschutz, Sanierungsgebiet und Sondernutzung auf der Straße ist dagegen die Stadt Bargteheide Ihr Ansprechpartner.
Die Baumschutzsatzung gilt im Innenbereich der Stadt für Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe. Ausgenommen sind unter anderem Birken, Pappeln und die meisten Nadelbäume. Fragen Sie im Zweifel vor einer Fällung bei der Stadt nach.
Kontakt
Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
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