T&AAbriss & Rückbau
Abriss einer Ziegelwand mit dem Vorschlaghammer

Ratgeber Laube abreißen

Laube im Kleingarten abreißen: Was Sie vorher klären sollten

Die alte Laube ist morsch, eine neue soll hin oder Sie geben die Parzelle ab? Hier lesen Sie, was Verein und Gesetz zum Abriss sagen, wie groß die neue Laube sein darf und was mit Holz, Dachpappe und alten Wellplatten passiert.

Kostenlose Besichtigung vor Ort Wir tragen auch ohne Zufahrt Festpreis inklusive Entsorgung

Kurz gesagt: Laube abreißen in Hamburg

  • Erst den Verein fragen: Ob und wie die Laube weg darf, regeln Pachtvertrag und Gartenordnung. Sprechen Sie vorher mit dem Vorstand.
  • Bei Abgabe der Parzelle: In Hamburg übernimmt der Nachfolger Laube und Anpflanzungen in der Regel gegen einen Wertausgleich. Klären Sie deshalb zuerst, ob die Laube überhaupt weg soll.
  • Neue Laube: Erlaubt ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 m² Grundfläche, überdachter Freisitz eingerechnet. Zum dauernden Wohnen darf sie nicht geeignet sein.
  • Alte Platten prüfen: Graue Wellplatten auf dem Dach können Asbest enthalten. Nicht zerbrechen und nicht selbst abreißen.
  • Nicht verbrennen: Holz aus der Laube darf in Hamburg nicht im Garten verbrannt werden.
  • Ohne Zufahrt: Kommt kein Fahrzeug an die Parzelle, tragen wir alles selbst heraus. Der Aufpreis steht vorher im Festpreis.

Vor dem Abriss: Verein, Pachtvertrag, Nachfolger

Im Kleingarten ist der Boden nur gepachtet, in Hamburg gehört er fast immer der Stadt. Laube und Anpflanzungen gehören in der Regel dem Pächter. Was mit ihr passieren darf, steht im Pachtvertrag und in der Gartenordnung Ihres Vereins. Klären Sie mit dem Vorstand:

  • ob die Laube ganz weg soll oder nur Teile, etwa ein Anbau oder ein Schuppen,
  • ob danach eine neue Laube kommt und wo sie stehen darf. Dafür verlangt der Landesbund die schriftliche Zustimmung des Vorstands auf Basis einer Bauzeichnung,
  • wann gearbeitet werden darf und wie der Abtransport durch die Anlage läuft, etwa über welches Tor und welche Wege.

Geben Sie die Parzelle ab, ermittelt die Wertermittlungskommission des Vereins den Wert von Laube und Anpflanzungen. Der Nachfolger übernimmt sie in der Regel gegen diesen Wertausgleich. Ganz abreißen ist deshalb meist nur nötig, wenn die Laube marode ist oder niemand sie übernehmen will. Unzulässige Teile, etwa eine Überbauung über 24 m², müssen vor der Übergabe aber ohnehin zurückgebaut werden.

Welche Bauten in Hamburg ohne Genehmigung entstehen dürfen und was das Bundeskleingartengesetz regelt, steht im Ratgeber Abriss-Genehmigung in Hamburg.

Was in einer alten Laube steckt

Eine Laube ist schnell abgerissen, aber das Material muss getrennt entsorgt werden. Typisch sind:

  • Holz: Bretter, Balken, Türen und Fenster. Holz aus dem Außenbereich ist oft mit Holzschutzmittel behandelt. Gartenhäuser zählen deshalb im Regelfall zur Altholzkategorie A IV, die nur bestimmte Recyclinghöfe annehmen.
  • Dachpappe: Ältere Dachpappe kann Teer enthalten, vor allem aus der Zeit bis Anfang der 1960er-Jahre, manche auch Asbest. Dann gilt sie als gefährlicher Abfall. Sicher klärt das nur eine Analyse.
  • Wellplatten und Fassadenplatten: Graue Platten auf Lauben und Schuppen können Asbestzement sein. Die Stadtreinigung nimmt Asbestzement nur nach Beratung und Voranmeldung an.
  • Fundament: Betonplatte, Punktfundamente oder Gehwegplatten. Fundament oder Bodenplatte entfernen wir auf Wunsch mit, gegen Aufpreis.
  • Rest: Glas, Metall, Dämmung und alte Leitungen. Hat die Laube Strom, muss er vorher abgeklemmt sein. Das macht ein eingetragener Elektrobetrieb.

Brennen ist keine Lösung: In Hamburg dürfen Holzreste wie Bauholz oder Paletten nicht verbrannt werden. Was die Recyclinghöfe annehmen, steht im Ratgeber Bauschutt entsorgen in Hamburg.

Asbest in der Laube

Viele Lauben stammen aus einer Zeit, in der Asbestzement üblich war. Asbest ist in Deutschland seit dem 31. Oktober 1993 verboten. Ob eine Platte Asbest enthält, sieht man ihr nicht an. Das zeigt nur eine Probe im Labor. Eine intakte Dachdeckung aus Asbestzement darf weiter genutzt werden. Problematisch wird es, wenn daran gearbeitet wird.

Die Hamburger Arbeitsschutzbehörde rät Privatpersonen grundsätzlich von Arbeiten an Asbestprodukten ab. Brechen, Sägen oder Bohren setzt Fasern frei. Bei Verdacht wird das Material vorher geprüft. Enthält es Asbest, vermitteln wir Ihnen einen Fachbetrieb, der für diese Arbeiten berechtigt ist. Den Rest der Laube reißen danach wir ab. Mehr dazu im Ratgeber Asbest vor Abriss und Umbau.

Behelfsheim und ausgebaute Laube

In Hamburger Kleingärten stehen noch sogenannte Behelfsheime: Notunterkünfte, die ab 1943 für ausgebombte Familien entstanden und oft dauerhaft zum Wohnen ausgebaut wurden. Weil darin gewohnt wurde, sind sie meist größer und fester gebaut als eine normale Laube.

Wer beim Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes am 1. April 1983 befugt war, seine Laube zum Wohnen zu nutzen, behält diese Befugnis (§ 18 Abs. 2 BKleingG). Nach dem Bundesgerichtshof hängt sie am damaligen Pächter, nicht an der Laube: Sie endet mit seinem Pachtverhältnis. In Hamburg erlischt das Wohnrecht im Behelfsheim laut Landesbund mit Auszug oder Tod des Bewohners. Auf städtischen Flächen veranlasst danach der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) den Abriss, auf Privatgrund ist der Eigentümer zuständig.

Auch Behelfsheime reißen wir ab. Wie aufwendig das wird, klären wir bei der Besichtigung, denn Größe, Fundament und mögliche Schadstoffe machen hier den größten Unterschied.

So läuft der Abriss Ihrer Laube

  1. Besichtigung: Wir sehen uns Laube, Fundament und Weg zur Parzelle an. Gibt es verdächtige Platten, sagen wir es Ihnen.
  2. Festpreis: Sie bekommen einen Festpreis inklusive Entsorgung. Tragen ohne Zufahrt und ein Fundament stehen vorher drin. Asbestarbeiten gehören nicht dazu, die übernimmt der vermittelte Fachbetrieb.
  3. Rückbau: Wir bauen die Laube Stück für Stück zurück und trennen das Material gleich nach Sorten.
  4. Abtransport: Kommt kein Fahrzeug bis an die Parzelle, tragen wir alles bis zum Fahrzeug.
  5. Übergabe: Die Laube ist weg, das Material entsorgt. Das Fundament bleibt, wenn Sie es nicht mitbeauftragt haben. Ob ein Container nötig ist, hängt vom Auftrag ab und wird bei der Besichtigung geklärt.

Kleinere Abrisse rund um Haus und Garten finden Sie unter Kleinabriss in Hamburg.

Quellen

  1. § 3 BKleingG – Kleingarten und Gartenlaubegesetze-im-internet.de
  2. § 18 BKleingG – Überleitungsvorschriften für Laubengesetze-im-internet.de
  3. BGH, 22.04.2004, III ZR 163/03: Wohnlauben und Bestandsschutz (Zusammenfassung, Kanzlei Kotz)ra-kotz.de
  4. Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg: Wertermittlung beim Pächterwechselgartenfreunde-hh.de
  5. Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg: Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg (01/2021)gartenfreunde-hh.de
  6. Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg: Richtlinie Inspektion und Wertermittlung (2024)gartenfreunde-hh.de
  7. KZ-Gedenkstätte Neuengamme: Rathausausstellung 2019, Behelfsheime für Ausgebombtelernwerkstatt-neuengamme.de
  8. Hamburg: Gartenabfälle verbrennen (Verbot, auch für Holzreste und Bauholz)verwaltung.bund.de
  9. Stadtreinigung Hamburg: Preisliste für Sonderabfälle Nr. 28 vom 01.07.2026, Recyclinghöfe (Asbestzement, Altholz A IV)files.stadtreinigung.hamburg
  10. Bayerisches Landesamt für Umwelt: infoBlatt Altholz (Gartenhäuser im Regelfall A IV)abfallratgeber.bayern.de
  11. Bayerisches Landesamt für Umwelt: Asbesthaltige Dachbahnen/-pappen (teer- und asbesthaltige Dachpappe)lfu.bayern.de
  12. Hamburg, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: Arbeitsschutz – Asbesthamburg.de
  13. Umweltbundesamt: Asbestumweltbundesamt.de

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, etwa bei Ihrem Kleingartenverein oder beim Bezirksamt.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Darf ich meine Laube im Kleingarten einfach abreißen?

Nicht ohne Absprache. Ob und wie die Laube weg darf, regeln Pachtvertrag und Gartenordnung Ihres Vereins. Sprechen Sie vorher mit dem Vorstand.

Wie groß darf die neue Laube sein?

Nach dem Bundeskleingartengesetz höchstens 24 m² Grundfläche, überdachter Freisitz eingerechnet, in einfacher Ausführung und nicht zum dauernden Wohnen geeignet (§ 3 Abs. 2 BKleingG). Ihr Verein kann weitere Vorgaben machen.

Was mache ich mit alten Wellplatten auf dem Dach?

Nicht zerbrechen und nicht selbst abreißen, sie können Asbest enthalten. Bei Verdacht wird das Material vorher geprüft. Enthält es Asbest, vermitteln wir Ihnen einen berechtigten Fachbetrieb.

Kann ich das Holz der Laube im Garten verbrennen?

Nein. In Hamburg dürfen Holzreste wie Bauholz oder Paletten nicht verbrannt werden. Holz aus Gartenhäusern ist oft behandelt und gehört zum Altholz.

Reißen Sie auch Behelfsheime ab?

Ja. Wie aufwendig das wird, klären wir bei der Besichtigung, denn ein ausgebautes Behelfsheim kann deutlich größer sein als eine Laube.

Meine Parzelle hat keine Zufahrt. Geht das trotzdem?

Ja. Wir tragen das Material selbst bis zum Fahrzeug. Der Aufpreis dafür steht vorher im Festpreis.

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