Kleinabriss
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.
Landkreis Stade · Niedersachsen
Bürgerhaus in der Altstadt, Wohnung in Altkloster, Nebengebäude in Daensen: In Buxtehude entkernen wir Räume bis auf den Rohbau und reißen kleinere Bauten ab.
Buxtehude ist Hansestadt im Landkreis Stade und hat rund 41.000 Einwohner. Die Altstadt geht auf eine Stadtfestung zurück, die zwischen 1280 und 1285 angelegt wurde, die Este fließt als Fleth mitten hindurch. Die Wohnhäuser dort wurden fast durchweg in Fachwerk gebaut, auch wenn manche Fassade heute verputzt oder verblendet ist. Das Haus Lange Straße 25 ist das einzige erhaltene Steinhaus aus dem späten Mittelalter. 1911 brannte das mittelalterliche Rathaus mit älteren Wohnhäusern ab, das heutige Rathaus stammt von 1913.
Um die Kernstadt liegen Altkloster, seit 1931 eingemeindet, und neun Ortschaften, die 1972 dazukamen, darunter Hedendorf, Neukloster, Daensen und Ottensen. Unter den Baudenkmalen in diesen Ortsteilen sind viele Hallenhäuser und Wohn- und Wirtschaftsgebäude aus Fachwerk, oft mit Reetdach.
Bei einer Entkernung wird ein Raum, eine Wohnung oder eine Gewerbefläche bis auf den Rohbau zurückgebaut. Wir nehmen Bodenbeläge, abgehängte Decken, Wand- und Deckenverkleidungen, Küche und Bad heraus, trennen Bauschutt, Holz und Metall und übergeben besenrein. Anlass kann eine Sanierung sein, ein Mieterwechsel oder ein neuer Grundriss.
Liegt in einem Altstadthaus im Erdgeschoss ein Laden und wird die Fläche frei, kann eine Entkernung der erste Schritt sein. Im Fachwerk bleibt alles stehen, was trägt, bis ein Statiker es beurteilt hat. Ältere Einbauten werden vor dem Rückbau auf Asbest und andere Schadstoffe geprüft; ist etwas belastet, übernimmt den Ausbau ein dafür zugelassener Fachbetrieb.
Die Hansestadt Buxtehude ist selbst untere Bauaufsichtsbehörde, nicht der Landkreis Stade. Zuständig ist die Fachgruppe 63, Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege, im Stadthaus in der Bahnhofstraße. Bauordnung und Denkmalschutz liegen also in einer Hand.
Für eine Entkernung ist das Denkmalrecht oft wichtiger als die Bauordnung. Nach der NBauO braucht der Rückbau von Innenausbau meist kein Verfahren: Viele Bauteile, etwa nichttragende Wände oder Bekleidungen, stehen im Anhang zu § 60, und ihr Abbruch muss dann weder genehmigt noch angezeigt werden. Verlangen aber andere Vorschriften, etwa zum Denkmalschutz, eine Genehmigung, muss sie nach Auskunft der Stadt vorliegen, bevor mit dem Abbruch begonnen wird. In der Altstadt sind ganze Straßenzüge als Gruppen baulicher Anlagen geschützt, zum Beispiel das Quartier um die Petrikirche, der Stavenort, das Westfleth, die Lange Straße und die Breite Straße mit dem Rathausumfeld. Ob Ihr Haus dazugehört, erfahren Sie bei der Fachgruppe 63.
Die Altstadt war von 1980 bis 2002 förmliches Sanierungsgebiet, der Alte Hafen bis 2013; beide Satzungen sind aufgehoben. Für das Stadtbild der Altstadt gibt es zudem eine Satzung zur Erhaltung und Gestaltung. Ob sie bei Ihrem Vorhaben eine Rolle spielt, klären Sie am besten vorab mit der Stadt.
Die Sondernutzungssatzung der Hansestadt gilt für Gemeindestraßen, Wege, Plätze und Fußgängerzonen sowie für Ortsdurchfahrten. Das Aufstellen von Containern ist darin ausdrücklich als Sondernutzung genannt. Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich bei der Hansestadt eingehen. Wo ein Container stehen kann, schauen wir uns bei der Besichtigung an.
Von Hamburg-Altona aus kommen wir nach Buxtehude, die Anfahrt ist im Festpreis schon enthalten. Besichtigungen gibt es Mo–Fr ab 16:30 und Sa ab 9:00. Auf Wunsch ziehen wir nach der Entkernung neue Wände und Decken im Trockenbau ein. Kleinere Bauten im Garten übernehmen wir als Kleinabriss. Im Landkreis Stade gibt es auch eine Seite zu Stade. Ihre Anfrage nehmen wir über das Anfrageformular entgegen, die Antwort kommt innerhalb eines Werktags.
Leistungen
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.
Räume bis auf den Rohbau zurück, z. B. vor einer Sanierung.
Gezielter Rückbau einzelner Bauteile in bewohnten Häusern.
Nach dem Abriss direkt neu aufbauen, ohne zweite Firma.
Häufige Fragen
Erst wenn die denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt. Zuständig ist die Fachgruppe 63 Bauordnung und Denkmalschutz/Denkmalpflege der Hansestadt. Wir bauen dann genau das zurück, was die Genehmigung zulässt.
Nach der Sondernutzungssatzung der Hansestadt Buxtehude mindestens zwei Wochen vor Beginn, und zwar schriftlich. Ob der Container überhaupt auf öffentlichem Grund stehen muss, klären wir bei der Besichtigung.
Ja. Wir entkernen die Fläche, entsorgen das Material getrennt und bauen danach neue Trennwände, Vorsatzschalen oder abgehängte Decken aus Gipskarton ein. Eine zweite Firma für den Trockenbau brauchen Sie nicht.
Kontakt
Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Einsatzgebiet