Kleinabriss
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.
Bezirk Wandsbek
Gartenhaus in Sasel, Garage in Rahlstedt, Wand im Doppelhaus in Farmsen-Berne: Wir bauen in Wandsbek zurück, was weg soll. Sie bekommen vorher einen schriftlichen Festpreis.
Wandsbek reicht von Eilbek und Marienthal bis zu den Walddörfern im Norden. Dazwischen liegen 18 Stadtteile mit sehr unterschiedlichem Baubestand. Den städtischen Kern bilden Wandsbek, Eilbek und Marienthal. Im Norden, etwa in Duvenstedt und Wohldorf-Ohlstedt, ist der Bezirk ländlich geprägt.
Für einen Abriss heißt das: In Wandsbek geht es oft nicht um ganze Häuser, sondern um das, was auf dem Grundstück steht. Gartenhäuser, Schuppen, Garagen, Carports und alte Terrassen sind hier typische Aufträge. Unser Sitz in Altona liegt rund 12 km entfernt.
Viele Stadtteile in Wandsbek sind von Einfamilienhäusern und Villen geprägt. Die Stadt Hamburg beschreibt Sasel mit seinen vielen Einfamilienhäusern, Marienthal mit Einfamilienhäusern und Villen und Wohldorf mit Villenalleen. In Bergstedt und Hummelsbüttel stehen noch alte Reetdachhäuser. Hummelsbüttel hat daneben Sozialwohnungen und Villen.
Einen eigenen Charakter hat die Gartenstadt Berne in Farmsen-Berne. Sie entstand vor allem in den 1920er-Jahren als Genossenschaftssiedlung und besteht überwiegend aus Doppelhäusern. Die Grundstücke waren so groß angelegt, dass die Bewohner Obst und Gemüse selbst anbauen konnten. Auf solchen Gärten fällt eher ein alter Schuppen oder eine Mauer an als ein großer Rückbau. Ein großer Teil der Siedlung steht unter Denkmalschutz. Fragen Sie vor einem Abriss im Zweifel beim Denkmalschutzamt nach, ob Ihr Grundstück dazugehört.
Was wir in Wandsbek beim Kleinabriss übernehmen:
Bauschutt, Holz und Metall trennen wir und bringen sie zur passenden Entsorgung. Ein Container auf dem eigenen Grundstück ist die einfachste Lösung. Steht der Container auf Gehweg oder Fahrbahn, ist vorher eine Sondernutzungserlaubnis des Bezirksamts nötig. Soll vor dem Grundstück niemand parken, muss die Halteverbotszone in Hamburg mindestens 14 Tage vorher beantragt sein. Was in Ihrem Fall nötig ist, klären wir bei der Besichtigung. Mehr zum Ablauf lesen Sie auf der Seite Kleinabriss in Hamburg.
Neben Gartenstädten hat Wandsbek viel Geschosswohnungsbau aus der Nachkriegszeit. Laut Bezirksamt liegen in Eilbek über 80 Prozent der Wohnungen in Nachkriegsbauten bis 1967. Steilshoop wurde von 1969 bis 1975 als Großwohnsiedlung gebaut. In Rahlstedt besteht Großlohe überwiegend aus Siedlungsbauten der 1960er-Jahre, und auch Hohenhorst wurde in diesem Jahrzehnt als komplett geplante Siedlung angelegt.
Für Vermieter und Hausverwaltungen geht es in solchen Häusern meist um einzelne Wohnungen: alte Fliesen und Estrich abtragen, eine nichttragende Wand entfernen, danach neue Wände oder eine Vorsatzschale aus Gipskarton. Bei Häusern dieses Alters wird vor Beginn geprüft, ob Schadstoffe wie Asbest vorkommen können. Ausgebaut werden sie dann nach den geltenden Schutzregeln, wenn nötig durch einen dafür zugelassenen Fachbetrieb. Mehr dazu auf den Seiten Innenabbruch und Trockenbau.
Zwei Beispiele aus Wandsbek zeigen, dass auch kleinere Arbeiten eine Genehmigung brauchen können.
Seit dem 29. Januar 2020 gilt für fast ganz Eilbek eine soziale Erhaltungsverordnung. Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen brauchen dort eine Genehmigung. Das gilt auch für selbst genutzte Wohnungen und auch dann, wenn die Bauordnung sonst nichts verlangt. Nach dem Merkblatt des Bezirksamts (Stand September 2025) sind Grundrissänderungen und das Teilen von Zimmern durch neue Trennwände, auch Leichtbauwände, in der Regel nicht genehmigungsfähig. Die Erneuerung abgenutzter Bäder oder Böden ist dagegen in der Regel genehmigungsfähig. Ansprechpartner ist das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirksamt Wandsbek.
Alt-Rahlstedt wurde nach der Eröffnung des Bahnhofs 1893 zum Villenvorort. Für Teile davon gelten seit Juli 2019 die städtebaulichen Erhaltungsverordnungen „Rahlstedt I“ und „Rahlstedt II“, unter anderem rund um Buchwaldstraße, Brockdorffstraße und Pfarrstraße. In diesen Gebieten sind Rückbau, Änderung und Errichtung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig, auch wenn die Bauordnung sonst keine Genehmigung verlangt.
Die Bauprüfdienststelle für den Bezirk ist das Fachamt Bauprüfung im Bezirksamt Wandsbek, Schloßgarten 9. Bei einem Denkmal entscheidet zusätzlich das Denkmalschutzamt. Wann welche Genehmigung nötig ist, erklärt unser Ratgeber zur Abrissgenehmigung.
Leistungen
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.
Räume bis auf den Rohbau zurück, z. B. vor einer Sanierung.
Gezielter Rückbau einzelner Bauteile in bewohnten Häusern.
Nach dem Abriss direkt neu aufbauen, ohne zweite Firma.
Häufige Fragen
In fast ganz Eilbek gilt eine soziale Erhaltungsverordnung. Änderungen am Grundriss brauchen dort eine Genehmigung des Bezirksamts, auch in selbst genutzten Wohnungen, und sind laut Merkblatt in der Regel nicht genehmigungsfähig. Fragen Sie deshalb vor dem Termin beim Bezirksamt Wandsbek nach.
Ja, Garagen gehören zu unserem Kleinabriss. Liegt das Grundstück im Gebiet der Erhaltungsverordnungen Rahlstedt I oder II, braucht schon der Rückbau eine Genehmigung. Ob das zutrifft, fragen Sie am besten vorab beim Bezirksamt Wandsbek nach.
Ja, auch die Walddörfer im Norden gehören dazu. Termine sind Mo–Fr ab 16:30 und samstags ab 9:00 Uhr möglich. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.
Wir sehen uns die Wand vor Ort an. Ist sie nicht tragend, bauen wir sie staubarm zurück und schützen die übrigen Räume. Ist sie tragend, geht es nur mit einem Statiker.
Kontakt
Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
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