Kleinabriss
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.
Stadtteil Poppenbüttel · Bezirk Wandsbek
In Poppenbüttel stehen Villen an der Alster, Einfamilienhäuser aus mehreren Jahrzehnten und neue Mehrfamilienhäuser. Wir bauen innen zurück, was weg soll, und setzen danach neue Wände und Decken.
Poppenbüttel liegt an der Alster und kam 1937 zu Hamburg. 1918 ging die Alstertalbahn in Betrieb. In den 1930er-Jahren wurden über die Alstertal-Terrain-AG große Teile des Ortes planmäßig bebaut: Villen am Alsterlauf, sonst Einfamilienhäuser, dazu Wochenendhäuser und Schrebergärten. In den 1970er- und 1980er-Jahren wurden die übrigen Ackerflächen fast alle bebaut. 1970 eröffnete das Alstertal-Einkaufszentrum, 2018 wurden die Mehrfamilienhäuser am Poppenbütteler Berg bezogen. Große Teile des Stadtteils stehen seit 1969 unter Landschaftsschutz. Die Stadt Hamburg beschreibt Poppenbüttel als grünes Viertel in Alsternähe.
Im Norden des Stadtteils liegt die Siedlung der Bauausstellung Hamburg Bau ’78. Auf rund 12 Hektar bauten 85 Aussteller 221 Häuser: Einzel-, Reihen-, Ketten-, Gartenhof- und Atriumhäuser sowie Stadthäuser, unter anderem am Garleff-Bindt-Weg, Gödersenweg, Carl-Meyn-Weg und Ohlendiekskamp. Seit dem 14. September 2022 steht die Siedlung als Ensemble unter Denkmalschutz.
Nach einer Erklärung der Behörde für Kultur und Medien vom April 2024 umfasst der Schutz das Äußere der Häuser, das Innere nicht. Bei einzelnen Häusern kann das Innere aber nachträglich erfasst werden. Veränderungen, die vor der Unterschutzstellung gemacht wurden, müssen nicht zurückgebaut werden. Ein Denkmalpflegeplan soll nach dieser Erklärung die nötigen Genehmigungen vereinfachen. Wer innen eine Wand versetzen oder eine Decke abhängen will, fragt am besten vorher kurz beim Denkmalschutzamt nach. Für Änderungen am Äußeren, etwa den Abriss eines Anbaus, ist in der Regel vorher eine denkmalrechtliche Genehmigung nötig.
Wer ein Haus aus den 1970er- oder 1980er-Jahren kauft oder erbt, möchte die Räume oft anders aufteilen. Wir nehmen zuerst heraus, was stört: eine nichttragende Wand, eine Holzverkleidung an der Decke, alte Fliesen oder Estrich. Danach bauen wir direkt neu auf, mit Trennwänden aus Gipskarton, abgehängten Decken, Vorsatzschalen und Dämmung. So brauchen Sie für Abbruch und Neuaufbau keine zweite Firma, beides steht in einem Festpreis. Wie beides abläuft, zeigen die Seiten Innenabbruch und Trockenbau.
In Häusern dieser Zeit wird vorher auf zwei Schadstoffe geprüft. Künstliche Mineralfasern, die bis Juni 2000 eingesetzt wurden, gelten heute als krebserzeugend, ihre Abfälle sind gefährlich. Spachtelmassen, Fliesenkleber und Bodenbeläge aus der Zeit vor dem Asbestverbot im Oktober 1993 können Asbest enthalten. Bestätigt sich ein Verdacht, folgt der Ausbau den geltenden Schutzregeln, wenn nötig durch einen dafür zugelassenen Fachbetrieb. Asbest bauen wir nicht selbst aus. Leitungen in den Wänden legt vorher ein Elektro- oder Installationsbetrieb still. Bis wann das geschehen muss, sagen wir Ihnen beim Termin.
Auch ein Bebauungsplan kann einen Abriss genehmigungspflichtig machen. Der Plan Poppenbüttel 36 von 2004 gilt westlich der Poppenbüttler Hauptstraße zwischen Kupferhammer und Maike-Harder-Weg und weist dort Erhaltungsbereiche nach § 172 Baugesetzbuch aus. In diesen Bereichen brauchen Rückbau und Änderung baulicher Anlagen eine Genehmigung, selbst wenn das Bauordnungsrecht keine fordert. Wohnen Sie in diesem Gebiet, fragen Sie vor Abriss oder Umbau beim Bezirksamt Wandsbek nach.
Bauanträge für Poppenbüttel bearbeitet das Fachamt Bauprüfung des Bezirksamts, für Denkmäler ist das Denkmalschutzamt zuständig. Den Überblick gibt der Ratgeber zur Abriss-Genehmigung. Weitere Seiten: der Nachbarstadtteil Sasel und der Bezirk Wandsbek.
Leistungen
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.
Räume bis auf den Rohbau zurück, z. B. vor einer Sanierung.
Gezielter Rückbau einzelner Bauteile in bewohnten Häusern.
Nach dem Abriss direkt neu aufbauen, ohne zweite Firma.
Häufige Fragen
Nach der Erklärung der Kulturbehörde von 2024 ist das Innere der Häuser nicht vom Denkmalschutz umfasst, bei einzelnen Häusern kann es aber nachträglich erfasst werden. Fragen Sie deshalb vorher beim Denkmalschutzamt nach. Ist die Wand tragend, entfernen wir sie nur mit Statiker.
Ja. Wir bauen alte Verkleidungen und Wände zurück und setzen danach Trennwände, Vorsatzschalen und Dämmung, alles in einem schriftlichen Festpreis. Ob die alte Dämmung belastet ist, wird vor dem Rückbau geprüft.
Liegt das Grundstück in einem Erhaltungsbereich des Bebauungsplans Poppenbüttel 36, ist schon der Rückbau genehmigungspflichtig. Ob das zutrifft, sagt Ihnen das Bezirksamt Wandsbek. Außerhalb solcher Bereiche ist ein kleiner Carport häufig ohne Antrag abzureißen.
Kontakt
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