T&AAbriss & Rückbau

Stadtteil Volksdorf · Bezirk Wandsbek

Gartenhaus und Garage abreißen in Hamburg-Volksdorf

Volksdorf ist ein Walddorf mit großen Gärten und viel Grün. Wir reißen hier Gartenhäuser, Garagen, Carports und Terrassen ab und achten auf Wurzeln und Erhaltungsbereiche.

Kleinabriss im Garten Festpreis inkl. Entsorgung Besenreine Übergabe

Volksdorf: Walddorf mit Landhäusern und großen Grundstücken

Volksdorf gehört seit dem Spätmittelalter zu Hamburg. 1437 wurde das Dorf an die Stadt verpfändet und nie wieder ausgelöst, seitdem zählt es zu den Walddörfern. Mit der Kleinbahn ab 1904 und später der Walddörferbahn bekam das Dorf Anschluss an die Stadt. Ab etwa 1900 bauten wohlhabende Hamburger Familien Villen im Landhausstil, später wurden Flächen mit Grundstücken von etwa 1.000 bis 1.200 m² parzelliert. Bis 1948 entstanden vor allem Einzel- und Doppelhäuser, danach auch Reihenhaussiedlungen und ab 1972 höhere Wohnblocks. Heute ist Volksdorf überwiegend mit Einfamilienhäusern bebaut.

Wie das Dorf früher aussah, zeigt das 1962 gegründete Museumsdorf Volksdorf mit seinen alten Bauernhäusern. Im Süden liegt der Volksdorfer Wald, dazu kommen die Naturschutzgebiete Volksdorfer Teichwiesen und Duvenwischen.

Kleinabriss auf großen Gartengrundstücken

Auf großen Grundstücken sammelt sich über Jahrzehnte einiges an: ein Geräteschuppen hinter der Hecke, eine Garage mit Flachdach, ein Carport, eine Terrasse aus Waschbetonplatten oder eine alte Gartenmauer. Beim Kleinabriss bauen wir solche Bauten ab, sortieren Holz, Metall und Bauschutt getrennt und übergeben die Fläche besenrein. Steht der Schuppen weit hinten im Garten, wird das Material bis zum Container getragen. Wie weit, sehen wir bei der Besichtigung, und der Aufwand steht von Anfang an im Festpreis.

Alte Bäume: Was die Baumschutzverordnung beim Abriss bedeutet

Wo große Bäume stehen, gilt die Hamburgische Baumschutzverordnung. Sie schützt einzelne Bäume, deren Stamm in 130 cm Höhe mindestens 80 cm Umfang hat, für Bäume in Gruppen gelten niedrigere Werte. Obstbäume sind ausgenommen, außer Walnuss und Esskastanie. Geschützt ist auch der Wurzelbereich: der Boden unter der Krone und noch 1,5 m darüber hinaus. Abgrabungen, Ausschachtungen und das Versiegeln des Bodens sind dort verboten.

Für einen Kleinabriss heißt das: Steht die alte Garage unter einer großen Eiche, kann schon das Herausnehmen der Bodenplatte in die Wurzeln eingreifen. Ob Fundament und Bodenplatte herauskommen, legen wir deshalb vor dem Angebot fest. Wer Wurzeln eines geschützten Baums kappen oder ihn fällen will, braucht eine Genehmigung des Bezirksamts.

Erhaltungsbereiche in Volksdorfer Bebauungsplänen

In Volksdorf gibt es Bebauungspläne mit Erhaltungsbereichen nach § 172 Baugesetzbuch. Der Plan Volksdorf 40 für das Gebiet zwischen der U-Bahn-Trasse Volksdorf–Buchenkamp und dem Volksdorfer Wald weist solche Bereiche aus. Auch der Plan Volksdorf 41 setzt Erhaltungsbereiche fest, nach einer Senatsantwort von 2021 zum Beispiel an der Schemmannstraße. Innerhalb dieser Bereiche ist bereits der Abbruch baulicher Anlagen genehmigungspflichtig, etwa eines Gartenhauses oder einer Mauer, unabhängig davon, ob das Bauordnungsrecht einen Antrag fordert. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn die Anlage das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder von städtebaulicher, geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist.

Ob Ihr Grundstück in einem Erhaltungsbereich liegt, sagt Ihnen das Bezirksamt Wandsbek. Dort ist auch das Fachamt Bauprüfung für Volksdorf zuständig. Die allgemeinen Regeln stehen im Ratgeber Abriss-Genehmigung, zum ganzen Bezirk siehe Abriss in Wandsbek.

Leistungen

Unsere Leistungen in Volksdorf

Abriss einer Ziegelwand mit dem Vorschlaghammer

Kleinabriss

Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.

Entkernte Wohnung mit Schutt auf dem Boden

Entkernung

Räume bis auf den Rohbau zurück, z. B. vor einer Sanierung.

Wanddurchbruch mit dem Abbruchhammer

Innenabbruch

Gezielter Rückbau einzelner Bauteile in bewohnten Häusern.

Montage einer abgehängten Decke im Trockenbau

Trockenbau

Nach dem Abriss direkt neu aufbauen, ohne zweite Firma.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Unser Grundstück liegt zwischen U-Bahn und Volksdorfer Wald. Brauchen wir für den Abriss des Gartenhauses eine Genehmigung?

Möglicherweise. Liegt das Gartenhaus in einem Erhaltungsbereich des Bebauungsplans Volksdorf 40, braucht schon der Rückbau eine Genehmigung. Das Bezirksamt Wandsbek kann Ihnen sagen, ob Ihr Grundstück betroffen ist.

Neben unserer Garage steht eine große Buche. Was ist beim Abriss zu beachten?

Hat die Buche in 130 cm Höhe 80 cm Stammumfang oder mehr, sind Baum und Wurzelbereich geschützt, Abgrabungen dort sind verboten. Für Eingriffe in die Wurzeln braucht es eine Genehmigung des Bezirksamts. Wie die Garage dann abgebaut wird, besprechen wir bei der Besichtigung.

Das Gartenhaus steht ganz hinten auf unserem großen Grundstück. Ist das ein Problem?

Nein, das Material wird dann bis zur Zufahrt getragen, und dieser Aufwand steht schon im Festpreis. Den Weg sehen wir uns beim Besichtigungstermin an. Möglich sind Termine Mo–Fr ab 16:30 Uhr und Sa ab 9:00 Uhr.

Kontakt

Besichtigung anfragen

Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

AdresseDosestraße 11, 22767 Hamburg
Nächster möglicher BesichtigungsterminMo–Fr ab 16:30, Sa ab 9:00

Einsatzgebiet

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