Kleinabriss
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.
Bezirk Eimsbüttel
Von der Altbauwohnung in Hoheluft-West bis zum Reihenhaus in Niendorf: Wir bauen in Eimsbüttel gezielt zurück und auf Wunsch direkt mit Trockenbau wieder auf.
Unser Sitz in der Dosestraße liegt im Nachbarbezirk Altona. Zur kostenlosen Besichtigung kommen wir montags bis freitags ab 16:30 Uhr oder samstags ab 9:00 Uhr, ob nach Rotherbaum, Stellingen oder Schnelsen. Der Bezirk hat neun Stadtteile, von dichten Altbauvierteln im Süden bis zu Einfamilien- und Reihenhausgebieten im Norden. Was bei Ihnen ansteht, hängt stark davon ab, in welchem Teil Sie wohnen.
Der Stadtteil Eimsbüttel ist von Gründerzeitvierteln geprägt, nach 1894 entstanden hier großflächig Mietshäuser. Bei den Luftangriffen 1943 ging ein großer Teil der alten Bebauung verloren. Heute wechseln sich Häuser von vor und um 1900 mit Bauten der Schumacher-Ära und der Nachkriegszeit ab. Hoheluft-West ist der am dichtesten besiedelte Stadtteil Hamburgs.
Typisch ist hier der Innenabbruch in einer bewohnten Wohnung: Fliesen in Bad und Küche abschlagen, Estrich abtragen, eine nichttragende Wand zwischen Küche und Wohnraum entfernen. Wir arbeiten staubarm und schützen die übrigen Räume. Tragende Wände entfernen wir nur mit Statiker. Danach schließen wir Wände und Decken auf Wunsch mit Trockenbau, etwa mit einer Vorsatzschale oder einer abgehängten Decke.
Harvestehude ist ein Villenviertel zwischen Alster und Isebekkanal, auch in Rotherbaum stehen Prachtvillen. Soll ein Geschoss vor der Sanierung bis auf den Rohbau zurück, legen wir bei der Besichtigung fest, welche Bauteile bleiben. So wird die Entkernung auf das beschränkt, was wirklich raus muss. Für Teile beider Stadtteile gelten städtebauliche Erhaltungsverordnungen, siehe unten.
Niendorf ist zum großen Teil mit Einfamilien- und Reihenhäusern bebaut. In Schnelsen kamen in den 1990er Jahren die Neubaugebiete Burgwedel und Süntelstraße dazu. Hier passt meist ein Kleinabriss: ein morsches Gartenhaus, ein Carport, eine alte Terrasse oder ein Zaun. In Niendorf bauten viele Pächter ihre Lauben nach den Weltkriegen zu Wohnzwecken aus, vereinzelt wird dort noch in Behelfsheimen gewohnt. Bevor eine alte Laube fällt, sprechen Sie am besten mit Ihrem Kleingartenverein. Platten an Bauten, die vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurden, können Asbestzement enthalten. Das wird vor dem Abriss geprüft. Ist Asbest enthalten, übernimmt den Ausbau nach den geltenden Schutzregeln ein dafür zugelassener Fachbetrieb.
Zuständige Bauaufsicht ist das Fachamt Bauprüfung im Bezirksamt Eimsbüttel. Es berät auch zu Vorhaben im Sozialen Erhaltungsgebiet. Ansprechpartner für die städtebaulichen Erhaltungsgebiete ist die Stadtplanung des Bezirksamts. Bei denkmalgeschützten Häusern ist zusätzlich das Denkmalschutzamt der Behörde für Kultur und Medien gefragt, auch bei baulichen Arbeiten im Inneren. Grundsätzliches finden Sie im Ratgeber Abriss-Genehmigung Hamburg.
Im Bezirk gelten zwei Soziale Erhaltungsverordnungen: Eimsbüttel-Süd seit 2014 und Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen-Süd seit 2018. Das zweite Gebiet reicht von der Hoheluftchaussee bis zur Kieler Straße und vom Eidelstedter Weg bis zur Fruchtallee. Nach Angaben des Bezirksamts brauchen dort alle Rückbauten, Änderungen und Nutzungsänderungen baulicher Anlagen, die dem Wohnen dienen, eine Genehmigung, auch wenn die Bauordnung keine verlangt. Genannt werden etwa Grundrissänderungen mit funktionalen Auswirkungen und das Zusammenlegen von Wohnungen. Ein Wanddurchbruch sollte dort also vorab geklärt sein.
Daneben gibt es städtebauliche Erhaltungsverordnungen, unter anderem für das Generalsviertel in Hoheluft-West, für Eimsbüttel-Nord, das Zylinderviertel in Lokstedt, die Lohkampsiedlung und die Siedlung Edelweißweg in Eidelstedt sowie für Teile von Harvestehude und Rotherbaum. Dort brauchen nach § 172 Baugesetzbuch Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen eine Genehmigung, ebenso Neubauten. Diese Genehmigung ist auch dann nötig, wenn die Hamburgische Bauordnung keinen Bauantrag verlangt. Die Genehmigung für einen Abriss kann versagt werden, wenn das Gebäude das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder von städtebaulicher Bedeutung ist. Fragen Sie deshalb auch vor dem Abriss eines Carports oder Schuppens nach.
In dicht besiedelten Vierteln wie Hoheluft-West ist Platz am Straßenrand begrenzt. Ein Container auf Gehweg oder Straße ist nur mit einer Sondernutzungserlaubnis des Bezirksamts erlaubt. Wer vor dem Haus eine Halteverbotszone braucht, beantragt sie in Hamburg spätestens 14 Tage vorher. Was in Ihrem Fall nötig ist, klären wir bei der Besichtigung. Im Reihenhausgebiet reicht für den Schutt oft die eigene Zufahrt.
Je nach Vorhaben helfen Ihnen diese Seiten weiter: Innenabbruch für einzelne Bauteile in bewohnten Räumen, Entkernung für ganze Wohnungen und Gewerbeflächen, Kleinabriss für Gartenhaus, Garage oder Zaun und Trockenbau für den Neuaufbau ohne zweite Firma. Für die Nachbarbezirke gibt es Seiten zu Altona und Hamburg-Nord. Ihre Anfrage für Eimsbüttel senden Sie über das Formular.
Leistungen
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.
Räume bis auf den Rohbau zurück, z. B. vor einer Sanierung.
Gezielter Rückbau einzelner Bauteile in bewohnten Häusern.
Nach dem Abriss direkt neu aufbauen, ohne zweite Firma.
Häufige Fragen
Ja, das ist ein typischer Innenabbruch. Wir arbeiten staubarm und schützen die Räume, die nicht betroffen sind. Bauschutt, Holz und Metall trennen wir und entsorgen sie fachgerecht.
Das Gebiet hat eine Soziale Erhaltungsverordnung. Dort brauchen Rückbauten und Änderungen an Wohngebäuden eine Genehmigung des Bezirksamts Eimsbüttel, genannt werden etwa Grundrissänderungen mit funktionalen Auswirkungen. Ist die Wand tragend, entfernen wir sie zusätzlich nur mit Statiker.
Ja, das gehört zum Kleinabriss. Bei der Besichtigung klären wir, wo ein Container stehen kann, oft reicht die eigene Zufahrt. Den Schutt trennen wir und übergeben die Fläche besenrein.
Für das Zylinderviertel gilt eine städtebauliche Erhaltungsverordnung. Rückbau, Änderung und Neubau brauchen dort nach § 172 Baugesetzbuch eine Genehmigung, auch wenn die Bauordnung keinen Bauantrag verlangt. Fragen Sie vorher beim Bezirksamt Eimsbüttel nach.
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