Kleinabriss
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.
Bezirk Hamburg-Mitte
Von St. Pauli bis Billstedt: Wir entkernen Büros, Läden und Wohnungen, entfernen einzelne Bauteile und bauen mit Trockenbau neu auf. Unser Sitz liegt im Nachbarbezirk Altona.
Hamburg-Mitte besteht aus 19 Stadtteilen. Dazu gehören die Innenstadt mit Altstadt, Neustadt und HafenCity, Wohnviertel wie St. Georg, Borgfelde, Hamm und Horn, die Stadtteile an der Elbe wie Veddel, Wilhelmsburg und Finkenwerder, das Industriegebiet Billbrook und sogar die Insel Neuwerk. Geschäftshäuser, Büros, Mietwohnungen und Gewerbe liegen hier dicht beieinander.
Deshalb sieht jeder Auftrag anders aus. Ein Laden in der Mönckebergstraße braucht eine andere Planung als eine Mietwohnung in Horn. Wir übernehmen kleine und mittlere Rückbauarbeiten im Bezirk: Räume entkernen, einzelne Bauteile herausnehmen, Nebengebäude abreißen und auf Wunsch direkt mit Trockenbau neu aufbauen.
Die Innenstadt ist das Einkaufs- und Geschäftszentrum Hamburgs, mit Straßen wie Jungfernstieg, Neuer Wall und Spitalerstraße. Hammerbrook wurde im Zweiten Weltkrieg weitgehend zerstört. Danach entstanden dort vor allem Bürogebäude, ein Teil davon ist als City Süd bekannt.
Bei einem Mieterwechsel räumen wir solche Flächen bis auf den Rohbau zurück: Bodenbeläge, abgehängte Decken, Wandverkleidungen, Teeküchen und Sanitärräume. Danach ziehen wir auf Wunsch neue Trennwände und Decken in Trockenbau ein, passend zum Grundriss des nächsten Nutzers. Damit Nachbarbüros und Geschäfte im Haus weiterarbeiten können, arbeiten wir auch montags bis freitags abends und samstags, im Rahmen der Lärmschutzregeln.
Das Kontorhausviertel mit seinen Bürohäusern aus Backstein entstand in den 1920er bis 1940er Jahren. Zusammen mit der Speicherstadt ist es seit 2015 UNESCO-Welterbe. Für bauliche Maßnahmen an oder in einem geschützten Denkmal ist eine Genehmigung des Denkmalschutzamts nötig. Klären Sie das, bevor Einbauten entfernt werden.
Diese Stadtteile sind Wohnviertel nahe der Innenstadt. Hamm war in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts dicht bewohnt und wurde im Zweiten Weltkrieg großenteils zerstört. In Billstedt entstand zwischen 1970 und 1979 die Großwohnsiedlung Mümmelmannsberg.
Für Vermieter und Hausverwaltungen bauen wir hier zum Beispiel bei einem Mieterwechsel Bad und Küche aus, tragen Fliesen und Estrich ab oder entfernen eine nichttragende Wand. Bei Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurden, können Fliesenkleber, Spachtelmassen oder alte Bodenbeläge Asbest enthalten. Das wird deshalb vorher geprüft. Ist Asbest enthalten, übernimmt den Ausbau nach den geltenden Schutzregeln ein dafür zugelassener Fachbetrieb, denn Asbest bauen wir nicht selbst aus.
Zuständige Bauaufsicht ist in der Regel das Fachamt Bauprüfung im Bezirksamt Hamburg-Mitte. Es gibt Ausnahmen: Für Speicherstadt, HafenCity und Kehrwiederspitze sowie für einzelne Vorbehaltsgebiete ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zuständig, im Hafennutzungsgebiet die Hamburg Port Authority.
In der Nördlichen und der Südlichen Neustadt, in St. Georg und in St. Pauli gelten soziale Erhaltungsverordnungen. Dort brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen eine Genehmigung des Bezirksamts. Das kann auch Arbeiten betreffen, die sonst ohne Bauantrag möglich sind, etwa neue Leichtbauwände. Wer dort Wände versetzen oder Wohnungen zusammenlegen möchte, fragt am besten vorher beim Bezirksamt nach.
Daneben gibt es städtebauliche Erhaltungsverordnungen, zum Beispiel für Bereiche in St. Georg wie die Lange Reihe und den Hansaplatz, für St. Pauli-Süd, für Rödingsmarkt/Steintwiete in der Altstadt und für die Billstedter Hauptstraße. Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, erklärt unser Ratgeber zur Abrissgenehmigung in Hamburg.
Soll ein Container auf Gehweg oder Fahrbahn stehen, braucht es vorher eine Sondernutzungserlaubnis des Bezirksamts. Halteverbotszonen gibt es in Hamburg nur mit Vorlauf, der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher gestellt werden. Was in Ihrem Fall nötig ist, klären wir bei der Besichtigung.
Die kostenlose Besichtigung vereinbaren Sie über unser Anfrageformular. Danach bekommen Sie ein schriftliches Festpreis-Angebot, in dem auch die Entsorgung enthalten ist. Liegt Ihr Objekt westlich von St. Pauli, finden Sie Hinweise auf der Seite für Altona.
Leistungen
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.
Räume bis auf den Rohbau zurück, z. B. vor einer Sanierung.
Gezielter Rückbau einzelner Bauteile in bewohnten Häusern.
Nach dem Abriss direkt neu aufbauen, ohne zweite Firma.
Häufige Fragen
Ja. Wir können auch montags bis freitags abends und samstags arbeiten, soweit die Lärmschutzregeln das erlauben. Welche Zeiten im Haus gelten, stimmen wir vorher mit Ihnen oder der Hausverwaltung ab.
Für St. Georg gibt es eine Soziale Erhaltungsverordnung. Liegt Ihre Wohnung in deren Gebiet, können auch Umbauten ohne Bauantrag eine Genehmigung des Bezirksamts Hamburg-Mitte brauchen, fragen Sie deshalb vorher nach. Tragende Wände entfernen wir ohnehin nur mit Statiker.
Für die Bauprüfung ist dort nicht das Bezirksamt zuständig, sondern die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Im Hafennutzungsgebiet ist es die Hamburg Port Authority.
Bauliche Maßnahmen an oder in einem Denkmal brauchen eine Genehmigung des Denkmalschutzamts. Klären Sie das vor Beginn, damit beim Rückbau nichts entfernt wird, das erhalten bleiben muss.
Kontakt
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