
Kleinabriss
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.

Kreis Pinneberg · Schleswig-Holstein
In Rellingen wurden aus Bauernhöfen Baumschulen und aus Scheunen Lager- und Versandgebäude. Wir reißen Garagen, Schuppen, Carports und alte Nebengebäude ab und arbeiten auch im Haus.
Rellingen ist eine amtsfreie Gemeinde im Kreis Pinneberg mit gut 15.000 Einwohnern. Im Rathaus an der Hauptstraße 60 arbeitet auch die Verwaltung des Amtes Pinnau, dem Rellingen selbst aber nicht angehört. Die Gemeinde nennt drei Ortsteile: Rellingen-Ort, Krupunder und Egenbüttel. Egenbüttel war bis 1974 eine eigene Gemeinde.
Die erste urkundliche Erwähnung stammt von 1140. Den Ortskern bestimmt die Kirche, die Cay Dose Mitte des 18. Jahrhunderts als Achteckbau neu errichtete; sie gilt als eines der Hauptwerke des spätbarocken Kirchenbaus in Schleswig-Holstein. Lange war Rellingen ein Bauerndorf. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts machten Klima und Boden viele Höfe zu Baumschulen, Scheunen und Viehställe wurden zu Lager- und Versandgebäuden. Um 1900 kamen Neubauten in städtischerem Stil dazu. Im Zuge der Modernisierung verschwand nach Angaben der Gemeinde später viel historische Bausubstanz. In Krupunder entstanden in den 1950er Jahren neue Siedlungen.
Ob Garage mit undichtem Dach, Geräteschuppen, gemauerter Lagerraum oder Carport: Beim Kleinabriss bauen wir den Bau zurück, auf Wunsch einschließlich Bodenplatte, und nehmen den Schutt sortiert mit. Wo die Garage stand, bleibt eine besenreine Fläche. Ist eine Garage an das Wohnhaus angebaut, sieht sich vorher der Statiker, den wir mitbringen, die gemeinsame Wand an.
Nach § 61 Abs. 3 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) braucht die Beseitigung kein Verfahren, wenn die Anlage auch verfahrensfrei hätte gebaut werden dürfen. Gleiches gilt für freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 und für Anlagen bis 10 Meter Höhe, die keine Gebäude sind. In allen anderen Fällen ist der Abbruch mindestens einen Monat vorher bei der Bauaufsicht anzuzeigen, bei einem Kulturdenkmal immer.
Liegen auf einer älteren Rellinger Garage graue Wellplatten, kann darin Asbestzement stecken. Eine Probe bringt Klarheit, bevor jemand das Dach anfasst. Belastete Platten nimmt ein berechtigter Fachbetrieb ab, erst danach rücken wir mit dem Abbruch an.
Rellingen hat eine eigene Baumschutzsatzung, die Gemeindevertretung hat sie am 25. März 2021 neu beschlossen. Geschützt sind die Bäume, die im Kataster zur Satzung stehen, außerdem Bäume, die ein Bebauungsplan erhalten will, und der Baumbestand auf öffentlichem Grund. Besonders geschützt sind die Bäume an der Kirche, auf dem Friedhof und im Sauerberg’schen Park. Als Schädigung zählen auch Eingriffe im Wurzelbereich, etwa Abgrabungen, Aufschüttungen oder Versiegelung. Eine Ausnahme beantragen Sie schriftlich bei der Gemeinde, mit Begründung und möglichst maßstäblicher Skizze. Genehmigte Fällungen sind in der Regel nur vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Steht ein Katasterbaum neben dem Schuppen, planen wir Zufahrt und Containerplatz so, dass seine Wurzeln unberührt bleiben.
Unter Denkmalschutz stehen in Rellingen unter anderem die Kirche mit Kirchhof sowie eine Gruppe von Villen mit früheren Remisen am Oberen Ehmschen. Gehört ein Nebengebäude zu einem Kulturdenkmal, ist sein Abbruch nie verfahrensfrei. Ansprechpartner ist die Denkmalschutzbehörde im Fachdienst Bauordnung des Kreises Pinneberg.
Auch für Rellingen liegt die Bauaufsicht nicht im Rathaus, sondern beim Fachdienst Bauordnung des Kreises Pinneberg in Elmshorn. Eigene untere Bauaufsichtsbehörden haben im Kreis nur Elmshorn, Pinneberg und Wedel. Einsicht in alte Bauakten beantragen Sie beim Fachbereich Planen und Bauen der Gemeinde oder online im Bauportal des Kreises Pinneberg. Mitbringen sollten Sie einen Eigentumsnachweis, der in der Regel nicht älter als drei Monate ist, zum Beispiel einen Grundbuchauszug oder den Grundsteuerbescheid. Alte Zeichnungen können zeigen, wie eine Garage gegründet ist.
Soll ein Container auf einer Gemeindestraße oder einer Ortsdurchfahrt stehen, gilt die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Rellingen. Sie verlangt einen schriftlichen Antrag mit Ort, Art, Umfang und Dauer, und zwar mindestens eine Woche vorher.
Neben dem Kleinabriss übernehmen wir die Entkernung ganzer Häuser, den Innenabbruch von Wänden, Fliesen und Estrich und den Trockenbau. Schutt holen wir auch ab, wenn wir nicht selbst abgerissen haben. Ob Krupunder, Egenbüttel oder Rellingen-Ort: Die Strecke ab Altona gehört zum Festpreis dazu. Rellingen grenzt an Halstenbek und Pinneberg, für beide Nachbarorte haben wir eigene Seiten.
Leistungen

Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.

Räume bis auf den Rohbau zurück, z. B. vor einer Sanierung.

Gezielter Rückbau einzelner Bauteile in bewohnten Häusern.

Öffnung für eine neue Tür oder Durchreiche, tragend nur mit Statiker.

Nach dem Abriss direkt neu aufbauen, ohne zweite Firma.

Schutt von Ihrer Renovierung abholen lassen, auch ohne Abriss.
Häufige Fragen
Steht der Baum im Kataster der Baumschutzsatzung oder ist er im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt, nur mit Ausnahmegenehmigung der Gemeinde. Den Antrag stellen Sie schriftlich. Oft lässt sich der Abriss aber so planen, dass der Baum stehen bleibt.
Eine Baugenehmigung nicht. Durfte die Garage ohne Verfahren gebaut werden oder steht sie als Gebäude der Klasse 1 frei, ist auch der Abbruch verfahrensfrei. Sonst zeigen Sie ihn dem Kreis Pinneberg einen Monat vorher an. Gehört sie zu einem Kulturdenkmal, brauchen Sie außerdem die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.
Erste Anlaufstelle ist der Fachbereich Planen und Bauen der Gemeinde Rellingen. Einen Antrag auf Akteneinsicht können Sie auch online über das Bauportal des Kreises Pinneberg stellen. Sie brauchen einen aktuellen Eigentumsnachweis. Wollen Sie jemanden schicken, kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers nötig sein.
Kontakt
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