T&AAbriss & Rückbau
Innenabbruch: Wanddurchbruch in einer verputzten Ziegelwand mit dem Abbruchhammer

Stadtteil Langenhorn · Bezirk Hamburg-Nord

Abriss in Hamburg-Langenhorn: Innenabbruch und Kleinabriss

Reihenhäuser mit großen Gärten in der Fritz-Schumacher-Siedlung, Klinkerhäuser in der Gartenstadt Siemershöhe: In Langenhorn bauen wir Bäder, Böden und Wände zurück und reißen Schuppen oder Garagen ab, sobald die Genehmigungen da sind.

Besichtigung auch per Video Statiker bringen wir mit Trockenbau ohne zweite Firma

Langenhorn: seit 1332 hamburgisch, seit 1913 Vorort

Langenhorn liegt rund 15 Kilometer nördlich der Altstadt und gehört zum Bezirk Hamburg-Nord. Im Westen bildet die Tarpenbek die Grenze zu Norderstedt, das Quartier Ochsenzoll teilen sich beide Seiten. Das Dorf gehört seit 1332 zu Hamburg, zum 1. Januar 1913 wurde es Vorort der Stadt. Ab 1918 fuhren Züge auf der Langenhorner Bahn, die heute Teil der U1 ist.

Danach wuchs der Stadtteil schnell. 1912 lebten hier knapp 3.900 Menschen, 1933 rund 10.000 und 1956 schon 36.000. Zwei Siedlungen aus der frühen Zeit dieses Wachstums stehen heute unter besonderem Schutz.

Fritz-Schumacher-Siedlung und Gartenstadt Siemershöhe

Die Fritz-Schumacher-Siedlung beschloss die Bürgerschaft Anfang 1919, unter anderem für Kriegsteilnehmer, Kriegsversehrte und kinderreiche Familien. Geplant hat sie Baudirektor Fritz Schumacher, bis 1921 waren 660 Wohnungen fertig. Laut Bezirksamt (2019) sind es 658 Gebäude mit 1.049 Wohnungen auf rund 80 Hektar: Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser, gegliedert durch Grünzüge. Die Gärten sind etwa 650 Quadratmeter groß und dienten anfangs der Selbstversorgung. Zu jedem Reihenhaus gehört ein kleiner Anbau, der als Stall gedacht war. Später wurden dort die Sanitärräume eingebaut.

Die Gartenstadt Siemershöhe ist mit rund 25 Hektar kleiner. Kurz vor dem Ersten Weltkrieg begann hier der Bau von Einfamilien- und Doppelhäusern. Typisch sind Klinkerfassaden, steile Sattel- und Walmdächer und Vorgärten mit Mauern, das Bezirksamt spricht von einem landhausartigen Charakter.

Denkmalschutz und Erhaltungsverordnung: vor dem Abriss in Langenhorn fragen

Beide Siedlungen haben eine städtebauliche Erhaltungsverordnung, die Gartenstadt Siemershöhe seit 1994, die Fritz-Schumacher-Siedlung seit März 2006. Dort brauchen Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen eine Genehmigung des Bezirksamts Hamburg-Nord, auch wenn die Bauordnung keine verlangt. Als Beispiel nennt das Bezirksamt Fassaden, die durch Dämmung oder neue Fenster verändert werden. Die Fritz-Schumacher-Siedlung steht außerdem seit 2013 als Ensemble unter Denkmalschutz. Bauliche Maßnahmen an oder in den Häusern brauchen deshalb in der Regel auch eine Genehmigung des Denkmalschutzamts. Klären Sie das vorher dort.

Ein Beispiel aus der Schumacher-Siedlung: Das alte Bad im früheren Stallanbau soll raus. Sind die Genehmigungen erteilt und haben Elektro- und Installationsbetrieb Strom und Wasser stillgelegt, übernehmen wir den Innenabbruch: Sanitärobjekte, Fliesen und auf Wunsch den Estrich. Eine nichttragende Wand nehmen wir heraus und schließen die Stellen danach mit Trockenbau. Mehr dazu im Ratgeber Bad rausreißen.

Auch ein Kleinabriss im Garten, etwa eines Schuppens, einer Garage oder einer Vorgartenmauer, läuft in beiden Siedlungen erst nach der Genehmigung. Wurde ein Bauteil vor November 1993 eingebaut, wird vorher geprüft, ob es Asbest enthält, zum Beispiel Wellplatten auf dem Schuppendach. Belastetes Material baut ein Fachbetrieb aus, der dafür zugelassen ist.

Zuständigkeit und Nachbarschaft

Bauaufsicht für Langenhorn ist das Fachamt Bauprüfung im Bezirksamt Hamburg-Nord. Aufgestellt hat die Erhaltungsverordnungen dort das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung. Was in Hamburg ohne Genehmigung abgerissen werden darf, erklärt unser Ratgeber Abriss-Genehmigung.

Liegt Ihr Grundstück auf der Norderstedter Seite, gilt die Landesbauordnung Schleswig-Holstein. Dafür gibt es die Seite Norderstedt. Den Bezirk mit allen Stadtteilen beschreibt die Seite Hamburg-Nord. Auf Wunsch sehen wir uns Ihr Vorhaben zuerst per Video an, schreiben Sie uns dazu über das Anfrageformular.

Leistungen

Unsere Leistungen in Langenhorn

Abriss: Arbeiter mit Schutzhelm trägt eine Ziegelwand mit dem Vorschlaghammer ab

Kleinabriss

Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.

Entkernung: Wohnung mit herausgebrochenen Wänden, Schutt liegt auf dem Boden

Entkernung

Räume bis auf den Rohbau zurück, z. B. vor einer Sanierung.

Innenabbruch: Wanddurchbruch in einer verputzten Ziegelwand mit dem Abbruchhammer

Innenabbruch

Gezielter Rückbau einzelner Bauteile in bewohnten Häusern.

Innenabbruch: Wanddurchbruch in einer verputzten Ziegelwand mit dem Abbruchhammer

Wanddurchbruch

Öffnung für eine neue Tür oder Durchreiche, tragend nur mit Statiker.

Trockenbau: Arbeiter auf einem Rollgerüst schraubt Gipskartonplatten an eine abgehängte Decke

Trockenbau

Nach dem Abriss direkt neu aufbauen, ohne zweite Firma.

Entkernung: Wohnung mit herausgebrochenen Wänden, Schutt liegt auf dem Boden

Schuttabholung

Schutt von Ihrer Renovierung abholen lassen, auch ohne Abriss.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Unser Reihenhaus gehört zur Fritz-Schumacher-Siedlung, das Bad im Anbau soll neu werden. Was ist vorher zu klären?

Fragen Sie vorher zwei Stellen: das Denkmalschutzamt, weil die Siedlung ein Denkmalensemble ist, und das Bezirksamt Hamburg-Nord wegen der Erhaltungsverordnung. Liegen die nötigen Genehmigungen vor, bauen wir das alte Bad zurück. Installation, Abdichtung und Fliesenlegen gehören nicht zu unseren Leistungen.

Unser Doppelhaus liegt in der Gartenstadt Siemershöhe. Dürfen Sie die alte Mauer am Vorgarten abreißen?

Erst mit Genehmigung. In der Gartenstadt gilt eine städtebauliche Erhaltungsverordnung, und Vorgärten mit Mauern gehören laut Bezirksamt zum prägenden Bild. Stellen Sie den Antrag beim Bezirksamt Hamburg-Nord. Liegt die Genehmigung vor, planen wir den Abriss.

Kommen Sie auch nach Ochsenzoll auf der Norderstedter Seite?

Ja, Norderstedt gehört zu unserem Einsatzgebiet. Für Grundstücke dort gilt die Landesbauordnung Schleswig-Holstein, Bauaufsicht ist die Stadt Norderstedt selbst. Ablauf, Besichtigung und Festpreis sind bei uns dieselben.

Kontakt

Besichtigung anfragen

Kostenlos und unverbindlich, vor Ort oder per Video. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

AdresseDosestraße 11, 22767 Hamburg
Nächster möglicher BesichtigungsterminMo–Fr ab 16:30, Sa ab 9:00

Einsatzgebiet

Weitere Stadtteile im Bezirk Hamburg-Nord

AnrufenAnfrage