
Kleinabriss
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.

Kreis Herzogtum Lauenburg · Schleswig-Holstein
In Börnsen gilt seit 2025 eine Baumschutzsatzung, die auch Obstbäume im Hausgarten erfasst. Wir reißen Gartenhäuser, Garagen und Lauben ab, achten dabei auf den Wurzelbereich geschützter Bäume und nehmen den Schutt gleich mit.
Der Name Börnsen geht auf „Born“ zurück, eine Quelle. 1217 wird der Ort erstmals in einer Urkunde genannt, 1324 verkaufte der Herzog von Sachsen-Lauenburg das Dorf an das Kloster Reinbek. Börnsen gehört zum Kreis Herzogtum Lauenburg und wird vom Amt Hohe Elbgeest in Dassendorf verwaltet. Ende 2025 lebten hier 4.706 Menschen.
Mit der Bahn Bergedorf–Geesthacht von 1907 endete die Zeit als reines Bauerndorf. Um 1918 entstanden die Siedlungen in Neu-Börnsen. 1939 zählte der Ort 921 Einwohner, nach dem Krieg durch Ausgebombte und Flüchtlinge etwa 2.200. 1964 wurden auf den abgetragenen Haidbergen Wohnblocks gebaut, ab 1998 folgten Einfamilienhäuser am alten Elbufer und weitere Neubaugebiete.
Die Gemeindevertretung hat am 20. Februar 2025 eine Baumschutzsatzung beschlossen. Sie gilt im ganzen Gemeindegebiet außer im Naturschutzgebiet Dalbekschlucht und in der Wentorfer Lohe. Geschützt sind einstämmige Bäume mit mehr als 100 und weniger als 200 Zentimeter Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe ab 150 Zentimeter, wenn ein Stamm mindestens 70 Zentimeter hat. Obstbäume im Hausgarten sind nicht ausgenommen.
Für einen Abriss wichtig ist der Wurzelbereich: die Fläche unter der Krone plus 1,5 Meter. Dort dürfen Sie nicht abgraben, aufschütten, versiegeln oder Schadstoffe lagern. Steht ein geschützter Baum dicht an Ihrer Garage, legen wir Laufweg und Containerplatz außerhalb dieses Bereichs fest. Soll ein Baum weg, stellen Sie den Antrag schriftlich beim Amt Hohe Elbgeest. Knicks fallen nicht unter die Satzung, sie sind ohnehin gesetzlich geschützt.
Weder Börnsen noch das Amt Hohe Elbgeest sind Bauaufsicht. Diese Aufgabe hat der Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz in Ratzeburg. Die Landesverordnung über eigene Bauaufsichten in einzelnen Städten nennt Börnsen nicht.
Es gilt die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO). Nach § 61 Abs. 3 LBO bleibt der Abbruch ohne Verfahren, wenn schon der Bau verfahrensfrei war, etwa bei vielen Gartenhäusern, oder wenn ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklasse 1 oder 3 weg soll. Sonst reichen Sie beim Kreis einen Monat vorher eine Anzeige ein. Bei Fragen zum aktuellen Stand der LBO hilft der Fachdienst.
In Börnsen sind unter anderem die Villa Rosenborg und Teile des Neuen Friedhofs Bergedorf als Kulturdenkmal eingetragen.
Eine eigene Satzung für Container auf Gemeindestraßen haben wir im Ortsrecht von Börnsen nicht gefunden. Ob und wie Sie einen Container auf die Straße stellen dürfen, fragen Sie deshalb beim Amt Hohe Elbgeest am Christa-Höppner-Platz 1 in Dassendorf.
Wir übernehmen den Kleinabriss von Gartenhaus, Laube, Carport, Zaun und Mauer, dazu Lauben mit Fundament. Ältere Schuppen tragen manchmal Fassaden- oder Dachplatten aus Asbestzement, die vor 1993 verbaut wurden. Die entfernt ein berechtigter Fachbetrieb, den wir Ihnen nennen. Danach räumen wir das Grundstück besenrein. Was in der Stadt am Ende der alten Bahnstrecke gilt, lesen Sie auf der Seite zu Geesthacht.
Leistungen

Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.

Räume bis auf den Rohbau zurück, z. B. vor einer Sanierung.

Gezielter Rückbau einzelner Bauteile in bewohnten Häusern.

Öffnung für eine neue Tür oder Durchreiche, tragend nur mit Statiker.

Nach dem Abriss direkt neu aufbauen, ohne zweite Firma.

Schutt von Ihrer Renovierung abholen lassen, auch ohne Abriss.
Häufige Fragen
Möglicherweise. Die Börnsener Satzung nimmt Obstbäume im Hausgarten nicht aus. Hat er in einem Meter Höhe mehr als 100 Zentimeter Umfang, gilt der Schutz. Dann sind im Bereich unter der Krone plus 1,5 Meter auch Abgrabungen und Versiegelung tabu.
Beim Amt nicht. War das Gartenhaus verfahrensfrei, braucht der Abriss meist gar kein Verfahren. In anderen Fällen geht die Anzeige an den Kreis Herzogtum Lauenburg.
Ja. Die Anfahrt kostet nichts extra, sie ist im Festpreis enthalten. Die Besichtigung ist kostenlos und geht auch per Video.
Kontakt
Kostenlos und unverbindlich, vor Ort oder per Video. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
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