
Kleinabriss
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.

Stadtteil Osdorf · Bezirk Altona
Hochhauswohnung im Osdorfer Born, Bauernhaus in Alt-Osdorf, Villa in Hochkamp: In Osdorf liegen sehr verschiedene Häuser nah beieinander. Wir bauen zurück, was weg soll, zum schriftlichen Festpreis.
Osdorf wird 1268 als Oslevesthorpe erstmals erwähnt und gehörte danach fast 500 Jahre der Kirche, die längste Zeit dem Hamburger Domkapitel. 1927 kam das Dorf mit damals 1.088 Einwohnern zu Altona, 1937/38 zu Hamburg. Ab Ende der 1890er Jahre entstand im Süden die Villenkolonie Hochkamp, von 1950 bis 1952 mit der Siedlung Blomkamp eines der ersten größeren Neubauprojekte nach dem Krieg, ab 1966 der Osdorfer Born.
Osdorf grenzt an Lurup, Bahrenfeld, Groß Flottbek, Nienstedten und Iserbrook, im Norden an Schenefeld in Schleswig-Holstein. Die S-Bahn nach Wedel bildet die Südgrenze, durch den Stadtteil führen die Osdorfer Landstraße (B 431) und der Ring 3. Gemeldet waren Ende 2024 nach Zahlen des Statistikamts Nord 26.601 Einwohner. Ein großer Teil der Osdorfer lebt im Osdorfer Born, der zum Teil auch in Lurup liegt.
Der Osdorfer Born wurde ab 1963 geplant und bis 1971 gebaut. Sein höchstes Haus hat 21 Geschosse und heißt im Stadtteil „Affenfelsen“. Gebaut wurde also gut zwei Jahrzehnte, bevor Asbest 1993 verboten wurde. Vor einem Innenabbruch wird deshalb untersucht, ob in Bodenplatten samt Kleber, in Fliesenkleber oder in Spachtelmasse Asbest steckt. Erst danach stemmen wir Fliesen und Estrich oder nehmen eine nichttragende Wand heraus. Findet sich Asbest, übernimmt diesen Teil ein Fachbetrieb mit Berechtigung, den wir Ihnen auf Wunsch vermitteln.
In einem Hochhaus mit vielen Parteien zählt die Planung. Wann laute Arbeiten stattfinden, wie Material und Schutt nach unten kommen und ob der Aufzug dafür genutzt werden darf, klären wir vor dem Start mit Ihnen und, wenn nötig, mit der Hausverwaltung. Soll die Wohnung danach anders aufgeteilt werden, setzen wir neue Wände oder Vorsatzschalen in Trockenbau.
Vom Bauerndorf sind Reetdachhäuser und Backsteinscheunen geblieben, vor allem an der Osdorfer Landstraße und der Langelohstraße. Unter Denkmalschutz stehen unter anderem der Hof Behrmann, der Vogthof und der Hof Wacker. Wer ein Denkmal auch nur zum Teil zurückbauen will, innen wie außen, braucht dafür vorher die Zustimmung des Denkmalschutzamts.
Nördlich der S-Bahn gehört ein Teil der Villenkolonie Hochkamp zu Osdorf, der andere Teil liegt in Nienstedten. Grundstücke wurden dort ab 1898 verkauft, fast alle Kaufverträge enthielten die Hochkampklausel: nur ein Einfamilienhaus im Villenstil mit vorgegebenen Abständen. Die Grundstücke sind mindestens 1.500 m² groß. Die Beschränkungen sind als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen, der Verein Hochkamp e. V. achtet auf ihre Einhaltung. Planen Sie nach einem Rückbau einen Neubau, prüfen Sie vorher Ihren Grundbuchauszug. Garage, Schuppen, Carport oder Terrasse auf so einem Grundstück übernehmen wir als Kleinabriss.
Osdorfer Bauanträge prüft das Fachamt Bauprüfung im Bezirksamt Altona. Ob ein Grundstück in einem Erhaltungsgebiet liegt, beantwortet die Stadtplanung im selben Bezirksamt, sie hat für Othmarschen, Groß Flottbek, Osdorf und Lurup eine eigene Ansprechperson. Über Denkmäler entscheidet das Denkmalschutzamt, es gehört zur Behörde für Kultur und Medien. Wann in Hamburg ein Abriss angezeigt oder genehmigt werden muss, fasst unser Ratgeber zur Abriss-Genehmigung zusammen.
Für den Nachbarort jenseits der Landesgrenze gibt es eine eigene Seite zu Schenefeld, für den Rest des Bezirks die Seite Altona. Anfragen nehmen wir über das Formular entgegen und melden uns innerhalb eines Werktags.
Leistungen

Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.

Räume bis auf den Rohbau zurück, z. B. vor einer Sanierung.

Gezielter Rückbau einzelner Bauteile in bewohnten Häusern.

Öffnung für eine neue Tür oder Durchreiche, tragend nur mit Statiker.

Nach dem Abriss direkt neu aufbauen, ohne zweite Firma.

Schutt von Ihrer Renovierung abholen lassen, auch ohne Abriss.
Häufige Fragen
Ja. Die Besichtigung ist vor Ort oder per Video möglich, beides kostenlos. Für das Video braucht es jemanden in der Wohnung, der uns Räume, Böden und Wände zeigt. Danach erhalten Sie einen schriftlichen Festpreis inklusive Entsorgung.
Ob dafür ein Antrag nötig ist, richtet sich nach dem Baurecht, siehe unseren Ratgeber zur Abriss-Genehmigung. Die Hochkampklausel betrifft vor allem die Bebauung: Sie legt Grundstücksgrößen, Art der Bebauung und Grenzabstände fest. Was für Ihr Grundstück eingetragen ist, zeigt der Grundbuchauszug.
Nur mit Genehmigung des Denkmalschutzamts, und die muss vorliegen, bevor jemand anfängt. Ist die Wand tragend, kommt außerdem ein Statiker dazu, den wir mitbringen. Liegt beides vor, planen wir den Rückbau gemeinsam mit Ihnen.
Kontakt
Kostenlos und unverbindlich, vor Ort oder per Video. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Einsatzgebiet