
Kleinabriss
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.

Kreis Herzogtum Lauenburg · Schleswig-Holstein
Ein Altbau an der Elbstraße, ein Haus im Ortskern der Oberstadt oder ein Bad, das komplett raus soll: In Lauenburg/Elbe planen wir Innenabbruch, Entkernung und Kleinabriss so, dass Denkmalschutz und Bauaufsicht vorher geklärt sind.
Lauenburg/Elbe ist die südlichste Stadt Schleswig-Holsteins. Hier grenzt das Land an Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Den Namen gab die Burg, die Bernhard von Askanien 1181/82 anlegen ließ; Stadtrecht besaß der Ort spätestens 1260. Lauenburg war die erste Hauptstadt des Herzogtums, vom Schloss sind auf dem Schlossberg noch Reste erhalten. 1872 kamen die Vorstädte Unterberg, Hohlenweg und Oberbrücke hinzu. Im Hafen beginnt der Elbe-Lübeck-Kanal, eröffnet im Jahr 1900.
Heute wohnen in Lauenburg 12.355 Menschen (Stand September 2024) auf 966 Hektar. Zur Stadt gehören die Palmschleuse, laut Wikipedia die älteste erhaltene Kesselschleuse Deutschlands, und eine Galerieholländer-Windmühle von 1871 bis 1873. Über eine Verwaltungsgemeinschaft erledigt die Stadt außerdem die Verwaltungsgeschäfte des Amtes Lütau.
Die historische Altstadt umfasst nach Angaben der Stadt etwa 50 Hektar und rund 600 Gebäude, manche aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Die Unterstadt zählt zu den fünf Stadtdenkmalen in Schleswig-Holstein. Seit einer Landesverordnung vom 3. Januar 2002 ist sie Denkmalbereich, viele Häuser sind zusätzlich Einzeldenkmal. Für fast das gesamte Gebiet entlang der Elbstraße gelten außerdem eine Erhaltungssatzung von 1990 und eine Ortsgestaltungssatzung.
Dazu kommt die Elbe. Im Juni 2013 stieg der Pegel Hohnstorf auf 9,54 m über NHN, eine Schadensdokumentation erfasste danach zahlreiche denkmalgeschützte Häuser in der Elbstraße. Für einen Innenabbruch in der Unterstadt bedeutet das: Bevor eine Wand, ein Boden oder eine Verkleidung herauskommt, muss geklärt sein, ob sie zur geschützten Substanz gehört. Das entscheidet die Denkmalbehörde, nicht der Handwerker.
Auch im Ortskern der Oberstadt gibt es besondere Regeln. Die Stadtvertretung hat am 16. Dezember 2015 eine Sanierungssatzung „Ortskern Oberstadt“ im umfassenden Verfahren beschlossen, dazu kommt eine Gestaltungssatzung für Werbeanlagen. In Sanierungsgebieten dieser Art können Bauarbeiten eine zusätzliche Genehmigung der Stadt brauchen. Ob das für Ihren Umbau gilt und ob die Satzung noch läuft, erfragen Sie vorab im Rathaus.
Was wir in Lauenburg übernehmen, ist innen meist kleinteilig:
Strom- und Wasserleitungen legt vorher ein anderer Fachbetrieb still. Fliesenkleber und Beläge aus der Zeit vor dem Asbestverbot von 1993 prüfen wir, bevor wir sie anfassen.
Eine eigene Bauaufsicht hat Lauenburg/Elbe nicht. Die Landesverordnung, mit der das Land diese Aufgabe auf einzelne Städte überträgt, nennt Lauenburg nicht. Zuständig ist daher der Kreis Herzogtum Lauenburg mit seinem Fachdienst 330 Bauordnung und Denkmalschutz in Ratzeburg. Baurecht und Denkmalschutz liegen damit im selben Fachdienst.
Nach der Landesbauordnung (LBO) ist die Beseitigung bestimmter Anlagen verfahrensfrei. Diese Erleichterung gilt ausdrücklich nicht für Kulturdenkmale, und in der Unterstadt sind das viele Häuser. Was nicht verfahrensfrei ist, muss mindestens einen Monat vorher angezeigt werden. Genehmigungen nach Denkmal- oder Naturschutzrecht gehören vor den Baubeginn.
Im online veröffentlichten Ortsrecht der Stadt ist keine Sondernutzungssatzung aufgeführt. Soll ein Container auf die Straße, fragen Sie deshalb im Rathaus, welche Erlaubnis nötig ist. Wir kommen aus Hamburg-Altona, die Anfahrt ist im Festpreis enthalten. Ihr Vorhaben beschreiben Sie im Anfrageformular. Für die Stadt am anderen Ende des Kreises an der Elbe gibt es die Seite Geesthacht.
Leistungen

Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.

Räume bis auf den Rohbau zurück, z. B. vor einer Sanierung.

Gezielter Rückbau einzelner Bauteile in bewohnten Häusern.

Öffnung für eine neue Tür oder Durchreiche, tragend nur mit Statiker.

Nach dem Abriss direkt neu aufbauen, ohne zweite Firma.

Schutt von Ihrer Renovierung abholen lassen, auch ohne Abriss.
Häufige Fragen
Nicht ohne Rückfrage. Die Unterstadt ist Denkmalbereich, viele Häuser sind Einzeldenkmal, und es gilt eine Erhaltungssatzung. Klären Sie mit dem Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz des Kreises, was erlaubt ist. Mit dem Abbruch beginnen wir erst, wenn diese Antwort vorliegt.
Für Bauaufsicht und Denkmalschutz der Kreis Herzogtum Lauenburg in Ratzeburg. Fragen zum Sanierungsgebiet Oberstadt, zu den Satzungen der Stadt und zur Nutzung öffentlicher Straßen beantwortet die Stadt Lauenburg/Elbe.
Das hängt davon ab, ob vor dem Haus ein Container stehen darf. Geht das nicht, fahren wir den Schutt in mehreren kleineren Ladungen ab. Was möglich ist, legen wir bei der Besichtigung fest, Mo–Fr ab 16:30 oder Sa ab 9:00.
Kontakt
Kostenlos und unverbindlich, vor Ort oder per Video. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Einsatzgebiet