
Kleinabriss
Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.

Kreis Herzogtum Lauenburg · Schleswig-Holstein
Ein Haus aus den Fünfzigern am Schmiedekamp, ein Reihenhaus in Nordost oder eine Garage, die Platz machen soll: In Schwarzenbek übernehmen wir Entkernung, Innenabbruch, Kleinabriss und Trockenbau zum Festpreis.
Urkundlich taucht Schwarzenbek 1291 auf. Um 1600 wurde das Bauerndorf Sitz des Amtes Schwarzenbek. Aus dieser Zeit sind zwei Bauten geblieben: das Amtsrichterhaus aus dem 18. Jahrhundert und das Amtshaus mit Gefängnis, errichtet 1785 bis 1788 und heute als Altes Amtsgericht bekannt. Mit Chausseen und der Hamburg-Berliner Eisenbahn wurde der Ort bis 1914 zum Zentrum für Handwerk und Gewerbe zwischen Lauenburger Straße und Bahndamm.
Den größten Sprung gab es nach 1945. Flüchtlinge und Vertriebene ließen die Einwohnerzahl auf fast 7.000 steigen, 1953 folgte das Stadtrecht. In den 1950er Jahren entstanden Siedlungshäuser um den Schmiedekamp, ab 1964 der Stadtteil Nordost, ab 1995 das Neubaugebiet Mühlenkamp. Nach 2010 kamen Wohnsiedlungen an der Brüggemannstraße und entlang der Möllner Straße dazu. Ende 2025 zählte die Stadt 16.923 Einwohner. Ihren Beinamen Europastadt verdankt sie den Partnerschaften seit 1955 und dem Europapreis des Europarats von 1961.
Je nach Viertel stehen in Schwarzenbek Häuser aus ganz unterschiedlichen Jahrzehnten. Davon hängt ab, was beim Rückbau ansteht:
Bestätigt sich ein Asbestverdacht, übernimmt ein berechtigter Fachbetrieb diesen Teil. Den Kontakt stellen wir her; die Sanierung selbst ist nicht Teil unseres Festpreises.
Schwarzenbek gehört nicht zu den Städten, denen das Land die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen hat. Die Landesverordnung von 2022 nennt im Kreis Herzogtum Lauenburg nur Geesthacht. Für Schwarzenbek ist deshalb die Bauaufsicht des Kreises zuständig, also der Fachdienst 330 Bauordnung und Denkmalschutz, Am Markt 4 in Ratzeburg. Im Rathaus am Ritter-Wulf-Platz sitzt das Sachgebiet Bauverwaltung und Bauleitplanung; dort erfahren Sie, welcher Bebauungsplan für Ihr Grundstück gilt.
Grundlage ist die Landesbauordnung (LBO) Schleswig-Holstein. Bestimmte Anlagen dürfen danach ohne Verfahren beseitigt werden, Kulturdenkmale ausgenommen. Bei anderen Gebäuden muss die Beseitigung mindestens einen Monat vorher angezeigt werden. Zu welcher Gruppe Ihr Haus oder Ihre Garage gehört, klären wir vor dem Start, im Zweifel zusammen mit dem Kreis. Erlaubnisse nach Denkmal- oder Naturschutzrecht müssen vor dem ersten Abbruchtag vorliegen.
Schwarzenbek hat eine eigene Baumschutzsatzung. Sie schützt im bebauten Stadtgebiet und in Bebauungsplangebieten Bäume, deren Stamm in einem Meter Höhe mehr als 80 cm Umfang hat. Obstbäume fallen nicht darunter. Wer einen geschützten Baum entfernen will, stellt bei der Stadt einen schriftlichen Antrag auf Ausnahme. Steht ein großer Baum direkt neben dem Carport oder Schuppen, der weg soll, sprechen wir das vorher an und planen den Rückbau so, dass der Baum möglichst geschont wird.
Für einen Container auf Gehweg oder Straße ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis nötig. Die städtische Sondernutzungssatzung nennt Container nicht ausdrücklich, Anträge gehen aber an die Stadt. Fragen Sie deshalb rechtzeitig im Rathaus nach. Passt der Container in die Einfahrt, entfällt der Antrag. Liegt nur Schutt aus eigener Arbeit herum, hilft unsere Schuttabholung.
Sie schildern uns das Vorhaben über das Anfrageformular, per Telefon oder E-Mail; spätestens am nächsten Werktag hören Sie von uns. Zur kostenlosen Besichtigung kommen wir Mo–Fr ab 16:30 oder Sa ab 9:00, alternativ per Video. Danach steht der Festpreis, Entsorgung und Anfahrt aus Hamburg-Altona eingeschlossen. Am Ende übergeben wir besenrein. Neue Gipskartonwände ziehen wir als Trockenbau gleich mit ein. Wie es in der Nachbarstadt mit eigener Bauaufsicht geregelt ist, lesen Sie auf der Seite für Geesthacht.
Leistungen

Bauten und Bauteile, die komplett weg sollen, vom Gartenhaus bis zur Garage.

Räume bis auf den Rohbau zurück, z. B. vor einer Sanierung.

Gezielter Rückbau einzelner Bauteile in bewohnten Häusern.

Öffnung für eine neue Tür oder Durchreiche, tragend nur mit Statiker.

Nach dem Abriss direkt neu aufbauen, ohne zweite Firma.

Schutt von Ihrer Renovierung abholen lassen, auch ohne Abriss.
Häufige Fragen
Das hängt davon ab, ob tragende Teile oder ganze Gebäudeteile betroffen sind. Ob Ihr Vorhaben eine Anzeige braucht, beantwortet verbindlich der Fachdienst Bauordnung des Kreises Herzogtum Lauenburg. Wir gehen die Frage bei der Besichtigung mit Ihnen durch.
Nicht ohne Prüfung. Hat der Stamm in einem Meter Höhe mehr als 80 cm Umfang und steht er im bebauten Gebiet, greift die Baumschutzsatzung der Stadt Schwarzenbek, und Sie brauchen vorher eine Ausnahme. Baumfällungen gehören ohnehin nicht zu unseren Leistungen.
Vor dem Rückbau sehen wir uns Bodenbeläge, Kleber, Putze und Fassadenplatten an. Bei Verdacht schafft eine Materialprobe Klarheit. Belastetes Material baut ein zugelassener Fachbetrieb aus, den wir vermitteln; danach machen wir mit dem Rest weiter.
Kontakt
Kostenlos und unverbindlich, vor Ort oder per Video. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Einsatzgebiet